Sehr geehrte Damen und Herren,

im Anhang erhalten Sie nochmal unsere Übergangsregeln zum Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben.

Der im Konzept unter Punkt 2 aufgeführte Fragebogen ist ebenfalls beigefügt. Ergänzt wurden diese Unterlagen noch durch die 10 Leitplanken des DOSB und die Hygienetipps des DOSB.

Bitte beachten:

Am 6. Mai 2020 haben sich Bundesregierung und die Ministerpräsident*innen der Länder auf weitreichende Beschlüsse geeinigt. Wir freuen uns über den ersten sehr großen Schritt hin zur Wiederaufnahme eines geregelten Sportbetriebs.

Auszug aus dem Beschluss:

„Der Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel wird unter den Bedingungen, die im Beschluss der Sportministerinnen und Sportminister der Länder zum stufenweisen Wiedereinstieg in den Trainings- und Wettkampfbetrieb vorgesehen sind, wieder erlaubt.“

Unabhängig von diesen geschaffenen Grundlagen für den Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben haben allein die jeweils zuständigen Länderministerien und Kommunen das Recht, die geltenden Verordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu lockern.

Ohne „grünes Licht“ von der Politik ist vereinsbasiertes Sporttreiben im Verein nicht möglich.

Es liegt also in der Verantwortung der Vereine vor Ort abzuklären welche Lockerungen oder Einschränkungen jeweils für den Verein vor Ort zutreffend sind. Die ersten Tage zeigen, dass dieser Grundsatzbeschluss in den einzelnen Bundesländern und in den jeweiligen Kommunen etc. recht unterschiedlich ausgelegt wird.

Die Landesverbände werden gebeten diese Informationen an ihre Mitgliedsvereine weiterzuleiten.