Sehr geehrte Sportfreunde,
das FILA-Präsidium ist am 31. Januar 2009 in Rom (ITA) zusammengekommen und hat folgende Novellierung der Regeln im Ringen verabschiedet. Diese Änderungen treten mit sofortiger Wirkung für alle im FILA-Kalender eingetragenen internationalen Wettkämpfe in Kraft. Im Nachgang der Kontinentalmeisterschaften Ende Mai 2009 wird das FILA-Präsidium die Auswirkungen dieser Änderungen analysieren und zu einer endgültigen Entscheidung kommen bezüglich der Regeln, die bis zu den Olympischen Spielen 2012 in London in Kraft bleiben müssen.

1.NUR FÜR DEN GRIECHISCH-RÖMISCHEN RINGKAMPF
Die griechisch-römischen Kämpfe werden immer noch mit 2 gewonnenen 2-minütigen Runden, aufgeteilt in 90 Sekunden regulären Ringens und 30 Sekunden angeordnetem Bodenkampf, gewonnen. Der Ringer in der Oberlage kann zwischen der seitlichen und der rückwärtigen Position wählen - mit seinen / ihren Händen auf den Schultern des Gegners und einem Knie auf der Matte. In allen Runden hat der Ringer, der nach 90 Sekunden nach Punkten gewinnt den Vorteil der Oberlage und wird nicht bestraft wenn er / sie in den 30 Sekunden nicht punktet. In solchen Situationen, in denen der Obermann seine Position nicht vorantreibt, werden die Ringer wieder in die Standposition gebracht, um die Runde zu vollenden. Am Ende der 2 Minuten wird der Sieger der Runde festgestellt.
Wenn nach 90 Sekunden ein Punktgleichstand von 0-0 besteht, so wird der Vorteil der Oberlage an den roten Ringer gegeben und falls sich die Situation in einer zweiten Runde wiederholt, so wird der Vorteil der Oberlage an den blauen Ringer vergeben. Wird die Bodenlage nach einem 0-0 Punktestand angeordnet, muss der Oberman punkten, um die Runde zu gewinnen. Sollte der Obermann keinen Punkt erzielen, so erhält der Untermann 1 Punkt und gewinnt die Runde.
Hat jeder Ringer eine Runde gewonnen und in der dritten Runde herrscht ein Punktgleichstand von 0-0, so hat derjenige Ringer, der die höchste Anzahl an technischen Punkten in den ersten beiden Runden (zusammengerechnet) errungen hat, die Wahl der Position Ober- oder Unterlage. Sollten beide Ringer die gleiche Anzahl technischer Punkte errungen haben, so werden die Punktwerte (höhere Wertung) berücksichtigt und wenn das immer noch nicht ausreicht, um zu einer Entscheidung zu kommen, so wird der Vorteil der Oberlage durch das Los ermittelt. Falls kein technischer Punkt in den 30 Sekunden errungen wird, so geht 1 Punkt an den Untermann und er wird zum Gewinner des Kampfes erklärt.

2. BESTRAFUNG FÜR NEGATIVES RINGEN
Alle den Ringregeln gemäß vorgesehenen Bestrafungen für negatives Ringen und unerlaubte Griffe bleiben in Kraft; die Kampfrichter sollten sie jedoch strenger anwenden. Das heißt: eine verbale Verwarnung «attention» und falls die unerlaubte Handlung nicht aufhört dem schuldigen Ringer eine Strafe aussprechen und die entsprechenden Punkte an seinen / ihren Gegner vergeben
Unerlaubte Handlungen beinhalten:
- Griffentzug
- Mattenflucht
- Mattenflucht nach angeordneter Zwiegriffposition
- Kopf auf der Brust, um griechisch-römisches Ringen zu blockieren
- die Handgelenke des Gegners blockieren, um eine Aktion zu verhindern
- offensichtliche Verweigerung, den Kontakt in der Standposition zu halten

3. FÜR ALLE STILARTEN IM RINGEN: FREISTIL, GRIECHISCH-RÖMISCH, FRAUENRINGEN                       

a) Die Kampfgerichtsbarkeit

Das Kampfgericht setzt sich zusammen aus dem Punktrichter, dem Kampfrichter und dem Mattenpräsidenten. Alle Entscheidungen müssen einstimmig oder mit einer 2:1 Mehrheit getroffen werden. Das Kampfgericht darf den Videobeweis nicht hinzuziehen, um seine Entscheidungen zu treffen.
b) Das Recht des Ringers
Jedem Ringer wird  - einmal pro Kampf - das Recht eingeräumt, den Mattenpräsidenten zu bitten, den Videobeweis gemeinsam mit dem Kampfgericht und dem Berufungsgericht  zu Rate zu ziehen wenn er / sie meint, dass ein Fehler gemacht wurde. Dieses Gesuch muss vom Trainer des Ringers gemacht werden, der eine weiße Karte emporzuheben und zu warten hat bis der Mattenpräsident den Kampfrichter anweist, den Kampf zu unterbrechen, sobald dieser sich wieder in einer neutralen Position befindet. Das Kampfgericht muss an seinem Platz bleiben während die umstrittene Aktion im Zeitlupentempo auf dem Großbildschirm (falls einer in der Halle vorhanden ist) oder auf der Anzeigetafel gezeigt wird. Diese Option ist bereits der Herakles Software hinzugefügt worden. Diese Lösung würde auch dem Publikum erlauben, die Aktion noch einmal zu sehen, sowie dem Kampfgericht die Möglichkeit geben, seine Entscheidung zu bestätigen oder zu ändern.
Jeder Ringer darf nur einmal pro Kampf die Konsultation des Video-Beweises verlangen; falls diesem Einspruch jedoch stattgegeben wird und das Kampfgericht (oder das Berufungsgericht) die angefochtene Entscheidung ändert kann der Ringer / die Ringerin ein weiteres Mal sein / ihr Recht während des Kampfes in Anspruch nehmen. Falls das Kampfgericht seine Entscheidung bestätigt und der Einspruch zurückgewiesen wird, so kann der Ringer / die Ringerin sein / ihr Recht nicht ein weiteres Mal in Anspruch nehmen und 1 Punkt geht an seinen / ihren Gegner.
c) Das Berufungsgericht
Für jede Meisterschaft wird ein Berufungsgericht pro Matte durch den FILA-Präsidenten oder durch eine von ihm zu diesem Zweck bestellte Person zusammengestellt, welches aus 3 Personen (Instrukteure, Präsidiumsmitglieder oder Experten) besteht. Dieses Berufungsgericht wird entfernt von Kampfrichter und Mattenpräsident platziert und darf nicht in der Lage sein, mit dem Kampfgericht zu kommunizieren oder es in irgendeiner Weise zu beeinflussen. Seine Hauptaufgabe besteht darin, zu überwachen, dass alle kampfrichterlichen Arbeitsabläufe im Einklang mit den Regeln des Ringens stehen. Das Berufungsgericht ist nicht berechtigt das Abspielen eines Videobeweises zu fordern; dieses Recht bleibt den Ringern vorbehalten.

Wenn ein Ringer das Abspielen eines Videobeweises fordert, so begutachtet das Berufungsgericht die Aktion zur selben Zeit wie das Kampfgericht und das Publikum. Das Berufungsgericht wird vom Mattenpräsidenten über die Entscheidung des Kampfgerichts informiert und sollte es der Meinung sein, dass das Kampfgericht eine Fehlentscheidung trifft, so hat das Berufungsgericht das letzte Wort. Sollte das Kampfgericht oder das Berufungsgericht einen schwerwiegenden Fehler begehen, so wird es durch die FILA sanktioniert werden; es wird jedoch kein weiterer Protest oder eine Anfechtung für den fraglichen Kampf mehr entgegengenommen werden.

Raphaël Martinetti

FILA Präsident

Corsier-sur-Vevey, 09. Februar 2009/ap