Sonderausschreibung Verbandsrunde 2012, Stand 26.07.2012
1. Bestimmungen
Die Kämpfe werden nach den Sonderbestimmungen der ARGE und den Bestimmungen des Deutschen Ringer Bundes für Mannschaftskämpfe durchgeführt. Entgegen diesen DRB Bestimmungen wird bei angeordneter Bodenlage kein verkehrter Ausheber zugelassen.
2. Leistungsklassen
Die Einteilung der Leistungsklassen wird vom Sportreferenten, bzw. Klassenleiter sowie dem Präsidiums der ARGE - Ringen vorgenommen.
3. Auf- und Abstieg/ Neugründung Regionalliga / Relegationskämpfe zur 2. Bundesliga
Aufgrund der laufenden Gespräche mit dem saarländischen Ringerverband hinsichtlich der Neugründung der Regionalliga 2013 kann bei der Erstellung der Sonderbestimmungen keine verbindliche Aussage bezüglich der Einteilung der jeweiligen Regeln getroffen werden. Nach einer Besprechung mit allen rheinland-pfälzischen Vereinen werden diese Sonder-bestimmungen in Bezug auf die Einteilung der jeweiligen Ligen ergänzt.
4. Termine
Die Vereine der Oberliga Rheinland-Pfalz verpflichten sich den Terminplan einzuhalten. Die Kämpfe sind samstags auszutragen. Abwiegen 19,30 Uhr; Kampfbeginn 20,00 Uhr.
Bei Vorkämpfen erfolgt das Abwiegen und der Kampfbegin 2 Stunden früher !
Bei Uneinigkeit entscheidet der Klassenleiter. Eine Benachrichtigung kann entfallen, wenn ein geänderter Termin schon im Terminplan ausgedruckt wurde. Bei einer Terminverlegung ist eine Gebühr von 25,-- € plus entstehenden Kosten zu entrichten.
5. Wettkampfstätte, Kampfzeit
Vereine mit mehreren Wettkampfstätten haben dem betreffenden Verein per „ Mail mit der Aufforderung zur Rückantwort „ sowie dem Klassenleiter die jeweilige Wettkampfstätte bekannt zu geben. Dies muss mindestens 5 Tage vor dem Wettkampf erfolgen.
Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass die Wettkampfstätte den Vorschriften des DRB entspricht. Es muss u.a. eine Anzeigetafel für den laufenden Stand des Mannschaftskampfes vorhanden sein. Ebenso eine Anzeigetafel mit den gewonnenen Kampfrunden der Sportler. Die Lautsprecheransage allein genügt nicht. Die Kampfzeit und die Punktewertung ist den Bundesligen angeglichen.
6. Mannschaftslisten
Die Mannschaftslisten sowie Punktzettel und Wiegelisten sind dem Klassenleiter
Thomas Ferdinand Am Strüthchen 5 56412 Großholbach
zuzusenden. Die Punktzettel sind nach dem Ablauf der Kämpfe zu sortieren. Sollte die erste Kopie des Mannschaftsprotokolles schlecht lesbar sein, bleibt das Original beim Veranstalter. Auf Verlangen kann es später vom Klassenleiter angefordert werden. Bei PC geführten Listen ist darauf zu achten, dass die Listen mit den Originalunterschriften an den Klassenleiter geht. Die Heimmannschaft hat dem Kampfleiter einen frankierten DIN A4 - Umschlag (Porto 1,45€) kostenlos zur Verfügung zu stellen. Der Kampfleiter ist verpflichtet das Wettkampfprotokoll zu überprüfen und festgestellte Fehler sofort zu berichtigen.
7. Ergebnisdienst
Die Vereine der Oberliga verpflichten sich mit dem Programm NOVA von Klaus Armbruster zu arbeiten. Sie verpflichten sich außerdem das Wettkampfergebnis unmittelbar nach Kampfende in die Liga Datenbank einzustellen.
Das Mannschaftsergebnis mit den kompletten Daten der Einzelkämpfe muss 60 min. nach Ende des Mannschaftskampfes mittels der Vereinsverwaltungssoftware der Nova Software Gmbh in die Ligadatenbank eingegeben sein. http://www.liga-db.de
Sollte bei einem Ausfall der technischen Anlagen oder sonstigen Gründen eine Übertragung wie vorgegeben nicht möglich sein, muss in diesem Notfall das Kampfergebnis und das Wettkampfprotokoll unmittelbar (innerhalb 15 Minuten) nach Kampfende an den Ergebnisdienst durchgegeben werden.
Ergebnissdienst: Gerhard Wafzig; Fax: 03222 - 2456810 / Tel: 06336 – 911 713 / E-Mail: GerhardWafzig@web.de
Im Ausnahmefall hat der Klassenleiter Zugangsberechtigung zur Liga-Datenbank .
Die verspätete Durchgabe der Kampfergebnisse und die Notfall – Ergebnisübermittling werden mit einem Ordnungsgeld je nach Vorfall belegt.
8. Einsatz an einem Wochenende
Ein Kämpfer darf an einem Wochenende nur einmal eingesetzt werden. Bei mehrmaligem Kampfeinsatz muss dies auf dem Wettkampfprotokoll vermerkt werden. Sein Einsatz wird aber immer nur in der höheren Leistungsklasse gewertet.
Startet ein Ringer trotzdem in einer Bundesligamannschaft, wird nur sein Kampf in der leistungshöheren Mannschaft gewertet. Er hat seinen Kampf in der Oberliga verloren, zählt jedoch zur Mannschaft. Dies zählt für alle Sportler.
Hat die erste Mannschaft in der Bundesliga an einem oder mehreren aufeinander folgenden Wochenenden (Meisterschaftstagen) kampffrei, so zählt der letzte bzw. erste Meisterschaftskampf für alle freien Termine als Kampftag. Ein Ringer, der an diesem Kampftag in der Bundesliga-Mannschaft eingesetzt wird, hat seine Kämpfe an den kampffreien Tagen der 1. Mannschaft bei Oberliga-Einsätzen verloren, zählt jedoch zur Mannschaft. Jugendliche bis 20 Jahre (Stichtag ist der 31.12.) können nach einem Start in der Bundesliga am folgenden Kampftag wieder in der Oberliga ringen und auch gültige Punkte erkämpfen.
9. Besetzung der Mannschaften
Eine Mannschaft besteht aus 10 Ringern. Sie muss mit mindestens neun Ringern antreten, wovon acht das vorgeschriebene Kampfgewicht auf die Waage bringen müssen. Tritt eine Mannschaft mit weniger als 9 Aktiven an oder haben weniger als 8 Ringer das vorgeschriebene Gewicht, gilt der ganze Mannschaftskampf als verloren. Dies muss auf dem Wettkampfprotokoll vermerkt werden. Für jeden fehlenden Ringer wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 5,- € erhoben.
Leihringer und Gastringer sind nicht startberechtigt.
10. Start von Nichtdeutschen
In einer Mannschaft dürfen 2 Ringer starten, die nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind. Zusätzlich können bis zu zwei weitere Nichtdeutsche starten, die in Deutschland geboren wurden. Als Nachweis gilt der im Startausweis ausgedruckte Geburtsort. Außerdem darf ein weiterer jugendlicher Nichtdeutscher an den Start gehen.
EU – Mitbürger werden wie Nichtdeutsche behandelt. Analog zu den DRB Bestimmungen wird für Nichtdeutsche der Status N6 eingeführt. Der Nachweis ist frühzeitig bei der Geschäftsstelle der jeweiligen Landesorganisation einzuholen.
Im Kampfprotokoll sind nichtdeutsche Ringer mit einem „N“, „ND“, „JND“, „EU“,„JN“ oder N6 zu kennzeichnen.
11. Pausen
Nach der Hälfte der Kämpfe kann eine Pause bis zu 15 Minuten eingelegt werden. Der Kampfleiter ist vor dem Kampfbeginn in Kenntnis zu setzten. Vorkämpfe sind grundsätzlich von der Pausenregelung ausgeschlossen.
12. Startausweis
Die Ringer der teilnehmenden Vereine müssen im Besitz eines gültigen Startausweises mit gültiger Jahreskontrollmarke sein. Tritt ein Ringer mit einem abgelaufenen oder mit einem nicht gültigen Startausweis an, wird ein Ordnungsgeld von 10,- € erhoben.
Für einen fehlenden Startausweis wird ein Ordnungsgeld von 10,- € erhoben
13. Lizenzen
Alle Ringer benötigen eine besondere Landeslizenz. DRB- Lizenzen sind zulässig. Die Lizenznummer ist jeweils im Kampfprotokoll einzutragen. Ein Ringer ohne Lizenz zählt zur Mannschaft, hat aber seinen Kampf verloren. Für eine fehlende Lizenz werden 10,-- € berechnet. Falsche oder fehlende Eintragungen im Mannschaftsprotokoll werden ebenfalls mit einem Ordnungsgeld von 10.- € geahndet.
14. Startberechtigung
Der Start von Jugendlichen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ist in der Männermannschaft erlaubt. ( Stichtag ist der Geburtstag) Jeder Ringer kann bei Mannschaftskämpfen eine Gewichtsklasse aufrücken, mit Ausnahme eines Jugendlichen. In einer Mannschaft darf ein Jugendlicher nur in der Klasse starten, die seinem Körpergewicht entspricht. Ein Ringer ist nur bis 120 kg Körpergewicht startberechtigt.
Für die Gewichtsklasse 50 kg gilt: Die Klasse wird nur mit Jugendlichen besetzt. Dieser muss mindestens das 13. Lebensjahr vollendet haben. Er ist bis zu seinem vollendeten 18. Lebensjahr startberechtigt. Sein Mindestkörpergewicht ist 46 kg.
Die Gewichtsklassen (10): 50 – 55 – 60 - 66A – 66B – 74A – 74B – 84 – 96 – 120 kg.
In der Vorrunde beginnt 50 kg Freistil, danach abwechselnd, Rückrunde Beginn: gr.röm., danach abwechselnd.
15. Mannschaftsprotokolle
Im Kampfprotokoll ist das Kampfende sowie der Zeitnehmer einzutragen. Der Kampfrichter ist verpflichtet das Wettkampfprotokoll zu überprüfen und festgestellte Fehler sofort zu berichtigen.
16. Proteste
Für einen Protest ist der RAI der ARGE zuständig. Dieser ist zu richten an:
Rainer Morgenthaler, Weiherstrasse 16, 66957 Obersimten
Telefon privat 06331 46820, Fax 06331-804251. e-mail: rainer.morgenthaler@gmx.deProtestgebühr 50,-- €, Berufungsgebühr: 100,-- €. Proteste sind nur gültig, wenn sie auf der Wettkampfliste vermerkt sind.
17. Kampfgericht
Die Einteilung der Kampfrichter erfolgt durch den verantwortlichen Kampfrichterreferenten:
Herrn Volker Adam, Treibelsbergstr. 10, 55743 Idar-Oberstein
Tel.: 06781/27236, Mobil 0160/97290928, e-Mail: adam-volker.i-o@t-online.de
18. Sanitäts- und Ordnungsdienst
Im eigenen Interesse hat der Veranstalter hat einen ausreichenden Sanitäts- und Ordnungsdienst zu stellen. Von den Verantwortlichen der ARGE wurde eindringlich auf diese Verpflichtung hingewiesen.
19. Ordnungsgeld
Die Nichteinhaltung der Richtlinien und Sonderbestimmungen ziehen ein Ordnungsgeld nach sich.
20. Freie Eintrittskarten
Die Heimmannschaft stellt dem Gastverein für Sportler, Ersatz und Betreuer 15 Karten zur Verfügung.
21. Sonderausschreibung
Den eingeteilten Kampfleitern aus anderen Landesverbänden (Hessen, Saarland) ist die Sonderausschreibung, Stand 23.07.2012 zur Einsicht vor dem Kampf vorzulegen. (verantwortlich ist die Heimmannschaft)
22. Sonstiges
Ansonsten gelten die Bestimmungen des Deutschen Ringer Bundes. Abweichend zu diesen Bestimmungen wird im angeordneten Bodenkampf die Fassart „ verkehrter Ausheber “ nicht zugelassen.
Präsident ARGE Ringen Vizepräsident Vizepräsident Ergebnisdienst
Ludwig Schacker Peter Gölz Marion Pangsy Gerhard Wafzig
Stand der Sonderausschreibung 26.07.2012
Sportreferent ARGE
Thomas Ferdinand