Für den Bereich Saarland/ARGE Rheinland/Pfalz
1. Bestimmungen
Die Kämpfe werden nach den Sonderbestimmungen für Einzel- und Mannschaftskämpfe im Ringen (Männer) des Deutschen Ringer – Bundes e.V. durchgeführt.
2.Teilnahme Play Off
Die vier erstplatzierten Mannschaften der Oberliga Saar und der Oberliga Rheinland/Pfalz nehmen an der Play Off Runde teil. Ausländische Gastmannschaften sind hiervon ausgeschlossen.
3.Termine
Die Kämpfe sind möglichst samstags auszutragen. Der Heimverein kann den Kampf auch sonntags ansetzen. Hierzu ist keine Zustimmung des Gegners erforderlich. Freitagskämpfe sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Gegners möglich. Abwiegen samstags 19.30 Uhr; Kampfbeginn 20.00 Uhr. Ausnahme sind Vorkämpfe der Bundesliga (bei evtl. Qualifikation KV Riegelsberg II, RG Saarbrücken II; Abwiegen: 17.00 Uhr, Kampfbeginn 17.30 Uhr ).
Viertelfinale:
28.11.2009: Vorkämpfe
05.12.2009: Rückkämpfe
1. Kampf 4. Rheinland/Pfalz - 1. Saarland
2. Kampf 4.Saarland - 1. Rheinland/Pfalz
3. Kampf 3. Saarland - 2. Rheinland/Pfalz
4. Kampf 3. Rheinland/Pfalz - 2. Saarland
Halbfinale:
12.12.2009: Vorkämpfe
19.12.2009: Rückkämpfe
1. Kampf Sieger aus 3 gegen Sieger aus 1
2. Kampf Sieger aus 4 gegen Sieger aus 2
Finale:
02.01.2010: Vorkampf
09.01.2010: Rückkampf
1. Kampf Sieger aus Halbfinale 1 gegen Sieger aus Halbfinale 2
Anschließend Siegerehrung bei letztem Finalkampf.
Die beiden Finalteilnehmer steigen in die Regionalliga Rheinland/Pfalz – Saar auf.
4.Startberechtigung
Der Start von Jugendlichen unter 14 Jahren in einer Männermannschaft ist nicht erlaubt.(Stichtag ist der Geburtstag). Jeder Ringer kann bei Mannschaftskämpfen der Männer eine Gewichtsklasse aufrücken. Das gilt nicht für Jugendliche bis 18 Jahre (Stichtag ist der Geburtstag). Ein Jugendlicher kann nur in der Gewichtsklasse starten, die seinem Körpergewicht entspricht. Das Mindestkörpergewicht von Jugendlichen beträgt 50,0 kg. Das maximale Körpergewicht für einen Ringer beträgt 125,0 kg. Jugendliche mit weniger als 50,0 kg oder Ringer mit mehr als 125,0 kg sind von der Wiegeliste zu streichen, sie zählen nicht zur Mannschaft.
5. Vereine mit mehreren Mannschaften:
Die Play Off Runde beginnt am 28.11.2008 neu. Alle Sportler, die in der abgelaufenen Oberliga - Saison startberechtigt waren, sind auch für die Play Off startberechtigt. Vorherige Bundesligaeinsätze verhindern nicht den Start in der Play Off Runde. Hat die erste Mannschaft an einem Wochenende kampffrei, so zählt der letzte Meisterschaftstag als Kampftag. Ein Ringer kann an einem Wochenende (Meisterschaftstag) nur in einer Mannschaft eingesetzt werden. Startet der Ringer in zwei Mannschaften, zählt nur der Start in der leistungshöchsten Mannschaft. Gewertet werden nur die Kämpfe der Ringer, die den Kampf auf der Matte aufnehmen. Gibt der Ringer vor Ablauf einer Minute bzw. wenn keine Wertung erfolgt ist seinen Kampf auf, zählt er nicht zur Mannschaft. (Vermerk auf Mannschaftsprotokoll).
6. Startausweise
Die Ringer der teilnehmenden Vereine müssen im Besitz eines gültigen Startausweises sein. Hat der Ringer einen gültigen Startausweis, kann ihn jedoch bis zum Kampfbeginn nicht vorlegen, wird ein Ordnungsgeld von 10,00 € erhoben.
7.Lizenzen
Alle Ringer benötigen eine gültige Lizenz, die auf Antrag bei den jeweiligen LO`s bzw. DRB ausgestellt wird. Die Lizenznummer ist im Mannschaftsprotokoll einzutragen. Ein Ringer ist auch ohne Lizenzmarke startberechtigt, zählt zur Mannschaft, hat aber seinen Kampf verloren. Bei Start ohne Lizenz wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 10,00 € erhoben.
8. Start von Nichtdeutschen Sportlern
EU – Sportler können unbegrenzt eingesetzt werden. In einer Mannschaft dürfen zwei Ringer starten, die nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind. Zusätzlich können zwei weitere nichtdeutsche Ringer starten, die in Deutschland geboren wurden. Als Nachweis gilt der im Startausweis eingetragene Geburtsort. Ein Jugendlicher Nichtdeutscher ist zusätzlich startberechtigt. Auf der Wiegeliste und dem Wettkampfprotokoll sind nichtdeutsche Ringer mit einem „N“, „ND“ „JN“ bzw. EU zu kennzeichnen.
9. Hauterkrankungen
Ringer, die eine sichtbare oder auffällige Hautveränderung haben, müssen vom Kampfrichter an der Waage abgewiesen werden, wenn Sie kein fachärztliches Attest vorlegen, aus dem hervorgeht, dass die Erkrankung nicht ansteckend ist und dass gegen den Start beim Ringen keine Bedenken bestehen. Ringer die an der Waage abgewiesen werden zählen aber zur Mannschaft. Das Attest darf nicht älter als 8 Tage sein. Sofern der Facharzt (für Hautkrankheiten -Dermatologe) bescheinigt, dass die Hautveränderung bzw. Erkrankung nicht infektiös ist und dass sie für andere Sportler keine Gefährdung darstellt, kann das Attest auch älter sein. (bis zu 6 Monaten).
10. Pausen
Nach der Hälfte der Kämpfe kann eine Pause bis zu 15 Minuten eingelegt werden. Dies ist dem Gegner und dem Kampfleiter beim Wiegen mitzuteilen. Ausnahme: Vorkämpfe sind von dieser Pausenregelung ausgeschlossen.
11. Waage
Die Waage muss von der hierfür zuständigen Stelle (Eichamt) überprüft und geeicht sein.
Ein Ringer wird nur noch im Trikot abgewogen. Ein Gewichtsabzug für das Wiegen im Trikot wird nicht gewährt. Ein Ringer, der im Trikot Übergewicht hat, kann nicht ein weiteres Mal ohne Trikot gewogen
13. Punktwertung nach den Richtlinien des DRB
14. Gewichtsklasse
55, 60, 66a, 66b, 74a, 74b, 84, 96, 125 kg 9 Ringer
15.Stilart und Kampffolge
Die Vorrunde beginnt mit 55 kg Freistil, danach abwechselnd; die Rückrunde beginnt mit 55 kg gr.-röm., danach abwechselnd.
16. Besetzung der Mannschaften
Die Besetzung der Mannschaften hat in den vorgeschriebenen Gewichtsklassen zu erfolgen. Eine Mannschaft besteht aus 9 Ringern. Sie muss mit 8 Ringern antreten, wovon 7 Ringer das vorgeschriebene Körpergewicht bringen müssen. Tritt eine Mannschaft mit weniger als 8 Ringern an oder haben weniger als 7 Ringer das vorgeschriebene Körpergewicht, wird der gesamte Mannschaftskampf mit X:0 als verloren gewertet. Für jeden fehlenden Ringer (unter 8 Aktiven) wird ein Ordnungsgeld von 10.- € erhoben. Bei Nichtantreten der Gastmannschaft ist dem Gastgeber ein Unkostenbeitrag in Höhe von 100,00 € ( vom Gastverein ) zu zahlen. Evtl. anfallende KR-Kosten sind vom Gastverein ebenfalls zu übernehmen.
17. Kampfgericht
Die Kämpfe werden von einem Kampfrichter geleitet. Die Einteilung erfolgt durch den KR – Referenten der ARGE, Herrn Volker Adam, Treibelsbergstr. 10, 55743 Idar-Oberstein
Tel.: 06781/27236, Mobil 0160/97290928, e-Mail: adam-volker.i-o@t-online.de
Zum Kampfgericht gehört auch der Zeitnehmer. Er wird vom gastgebenden Verein gestellt und ist für die Zeitnahme verantwortlich. Bei Unstimmigkeiten kann der Kampfrichter den Austausch des Zeitnehmers vornehmen. Der Name des Zeitnehmers ist auf dem Wettkampfprotokoll zu vermerken.
18.Spesen für Kampfrichter
Play Off: 35,00 €
KM Pauschale für PKW 0,30 € pro KM
19.Wettkampfstätte
Der Veranstalter ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Wettkampfstätte den Vorschriften entspricht. Es muss u.a. eine Anzeigetafel für den laufenden Stand des Mannschaftskampfes vorhanden sein. Die Lautsprecherdurchsage alleine genügt nicht. Im Wettkampfraum dürfen Getränke nur in Plastik- oder Pappbecher ausgegeben werden.
20. Mannschaftsprotokolle
Die veranstaltenden Vereine haben die Mannschaftsprotokolle sorgfältig auszufüllen. Die Kampfrichter sind verpflichtet, die Mannschaftsprotokolle zu überprüfen und festgestellte Fehler sofort zu berichtigen. Der veranstaltende Verein hat einen ausreichend frankierten DIN A 5 Briefumschlag (€ 1,45) bereitzuhalten. Auf die richtige Frankierung und Adressierung hat der Kampfrichter zu achten. Die Wiegelisten, Punktzettel und Mannschaftsliste sind sofort nach der Wettkampfveranstaltung an den Klassenleiter einzusenden. Bei verspätetem Eingang der Wettkampfunterlagen wird der Kampfrichter mit einem Ordnungsgeld von 10,00 € belegt.
Klassenleiter
Thomas Ferdinand
Am Strüthchen 5
56412 Großholbach
0177/7539295
thomasferdinand@gmx.de
21. Ergebnisse
Die Ergebnisse der Mannschaftskämpfe sind unmittelbar (spätestens 1 Std.) nach jeder Veranstaltung per Fax oder E-Mail an Gerhard Wafzig (Telefon: 06336/1369; Fax: 03212-5256403) zu senden. E-mail: gerhardwafzig@t-online.de
Nichtdurchsage der Kampfergebnisse werden mit einen Ordnungsgeld von 10,00 € belegt. Im Wiederholungsfall wird der Verein mit einem Ordnungsgeld von 20, 00 € belegt.
22.Ordnungsgeld
Ordnungsgelder werden vom Klassenleiter verfügt. Sie werden den Vereinen schriftlich mitgeteilt. Ordnungsgelder sind innerhalb von 10 Tagen nach Mitteilung auf das Konto des Saarländischen Ringer – Verbandes, Konto-Nr.: 97 110 597; BLZ: 590 501 01 unter Angabe des Verwendungszwecks: Play Off 2007 bei der Sparkasse Saarbrücken einzuzahlen.
23.Freie Eintrittskarten
Die Heimmannschaft stellt dem Gastverein 15 Karten zur Verfügung.
24. Proteste
Für einen Protest ist der RAI des Saarländischen Ringer Verbandes Andreas Handziuk, Am Steinbruch 12a, 66125 Dudweiler, Tel. d: 0681/92640-50, Fax: 0681/92640-55; Email: handziuk@ra-handziuk.de, zuständig. Protestgebühr 50,00 €,
(RA II: Morgenthaler Rainer Weiherstr. 16 66957 Obersimten Telefon ( P ) 06331 - 46820 Fax 06331-804251 E-Mail rainer.morgenthaler@gmx.de
Großholbach, 20.05.2009
- Joachim Anspach gez. Thomas Ferdinand
Sportreferent SRV Sportreferent ARGE