Sonderbestimmungen für Mannschaftskämpfe 2009
der Männer für die Regionalliga Rheinland-Pfalz-Saarland


1. Bestimmungen
Die Kämpfe werden nach den Sonderbestimmungen für Einzel- und Mannschaftskämpfe im Ringen (Männer) des Deutschen Ringer-Bundes durchgeführt.

2. Termine
Die Vereine verpflichten sich, den Terminplan der Mannschaftsrunde einzuhalten.
Der grundsätzliche Kampftag für alle Kämpfe ist der Samstag. Abwiegen 19.00 Uhr – Kampfbeginn  19.30 Uhr.  Der Heimverein kann den Kampf mit Zustimmung des Gegners auch freitags oder sonntags ansetzen. Am letzten Kampftag ist kein Sonntagskampf mehr zulässig. Hier müssen alle Kämpfe am Samstagabend enden. Ausnahmen sind nur in begründeten Fällen möglich. Die Vorkämpfe vor den Bundesligamannschaften beginnen mindestens 2 Stunden vor der ersten Mannschaft. D.H. Abwiegen: 17,00 Uhr; Kampfbeginn 17,30 Uhr.

3. Kampfverlegungen
Eine Kampfverlegung auf einen anderen Termin ist in Ausnahmefällen und grundsätzlich nur mit Zustimmung des Gegners und des Klassenleiters möglich.
Ein Antrag auf Kampfverlegung muss unter Beifügung der schriftlichen Zusage des Gegners mindestens 14 Tage vor dem Kampf beim Klassenleiter vorliegen..
Die Benachrichtigung kann entfallen, wenn eine Änderung im Terminplan ausgedruckt ist.  Für Kampfverlegungen nach der Veröffentlichung des endgültigen Terminplans wird eine Bearbeitungsgebühr von 10.- €  erhoben.

4. Nachholkämpfe
Wird ein Kader-Ringer vom DRB für Repräsentativkämpfe bzw. Vorbereitungslehrgänge  herangezogen, kann dieser auf Antrag den Einzelkampf nachholen. Voraussetzung ist, dass er zu diesem Termin vom Verein für einen Mannschaftskampf benötigt wird und auf der Mannschaftsaufstellung aufgeführt ist.
Zusätzlich ist in den DRB-Satzung und Ordnungen - Seite 157/158 - § 22 zu beachten. Der Antrag für einen Nachholkampf ist vor der Durchführung des Kampfes beim Klassenleiter einzureichen.

5. Wettkampfstätte
Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass die Wettkampfstätte den Vorschriften entspricht. Es muss u.a. eine Anzeigetafel für den laufenden Stand des Mannschaftskampfes und des Einzelkampfes vorhanden sein. Die Lautsprecherdurchsage allein genügt nicht.  Vereine mit mehreren Wettkampfstätten müssen dem betreffenden Verein per Einschreiben sowie dem Klassenleiter die jeweilige Wettkampfstätte bekannt geben. Der ausrichtende Verein ist verpflichtet, für Sanitätsdienst zu sorgen. Der Gastmannschaft sind 15 Freikarten (Aktive, Trainer, Arzt, Masseur) für Plätze in Mattennähe zur Verfügung zu stellen.
Waage: Auf Beschluß des Regionalliga-Ausschußes sind nur noch elektronische Waagen zugelassen. Verstöße sind im Mannschaftsprotokoll zu vermerken.

6. Klasseneinteilung
Die Regionalliga besteht aus maximal zehn Vereinen. Ein Verein oder eine Kampfgemeinschaft kann nur mit einer Mannschaft in der Regionalliga vertreten sein.

7. Auf- und Abstieg
Der Meister der Regionalliga nimmt an den Aufstiegskämpfen zur 2. Bundesliga teil.
Bei Punktgleichheit von Mannschaften entscheidet bei allen Platzierungen der direkte Vergleich.  Die beiden Mannschaften mit dem schlechtesten Tabellenplatz steigen in die jeweilige oberste Landesklasse ihres Verbandes ab. Ist die Regionalliga nicht komplett, muss der Letzte nicht absteigen, hat aber ein Recht auf Abstieg. Die aufstiegsberechtigte Mannschaft aus der obersten Landesklasse von Rheinland-Pfalz und dem Saarland wird nach den Richtlinien der Landesverbände ermittelt und von diesen für die Regionalliga gemeldet. Weiterer Auf- und Abstieg ergibt sich aufgrund der Zusammensetzung der 2. Bundesliga.

8. Rücktritt von Mannschaften
Zieht ein Verein seine Mannschaft freiwillig aus der Regionalliga zurück, erfolgt eine Anzeige beim Rechtsausschuss und der Verein kann mit seiner Mannschaft erst nach zwei Jahren wieder in die Regionalliga aufsteigen. Bei Abmeldung seiner Mannschaft nach Veröffentlichung der Terminliste wird der Verein zusätzlich mit einem Verwaltungsgeld von 50.- €  belegt.   Ein Verein, der mit seiner Mannschaft die Bundesliga freiwillig verlässt oder sich dem Aufstieg in die Bundesliga entzieht und vom DRB zurückgestuft wird, kann erst nach einem Jahr wieder in die Regionalliga aufsteigen. Bei Nichtantreten zu einem fälligen Mannschaftskampf erfolgt Anzeige durch den Klassenleiter, nach den Richtlinien des DRB.

9. Startausweise
Die Ringer der teilnehmenden Vereine müssen im Besitz eines gültigen Startausweises sein. Tritt ein Ringer mit einem abgelaufenen oder mit einem nicht gültigen Startausweis an, wird ein Ordnungsgeld von 10.- €  erhoben. Für einen fehlenden Startausweis wird ein Ordnungsgeld von 10.- €  erhoben.

10. Lizenzen
Alle Ringer benötigen eine besondere Lizenz, die vom jeweiligen Landesverband ausgestellt wird. DRB-Lizenzen sind auch für die Kämpfe in der Regionalliga gültig
Die Lizenznummer ist im Kampfprotokoll einzutragen. Tritt ein Ringer ohne Lizenzmarke an, zählt er zur Mannschaft, hat jedoch seinen Kampf verloren. Er wird zusätzlich mit einem Ordnungsgeld von 10.- € belegt. Fehlerhafte Startausweise und Lizenzanträge werden nicht an den Klassenleiter gesendet, sondern im Kampfprotokoll vermerkt.

11. Jahreskontrollmarken
Startet ein Ringer ohne Jahreskontrollmarke, wird ein Ordnungsgeld von 10.- € erhoben.

12. Start von Ausländern
Ringer aus EU-Ländern zählen als Ausländer.  In einer Mannschaft der Regionalliga sind nur zwei nichtdeutsche Aktive startberechtigt. Zusätzlich können zwei nichtdeutsche Ringer eingesetzt werden wenn sie in Deutschland geboren wurden. Als Nachwies gilt der im Startausweis ausgedruckte Geburtsort. Verzichtet ein Verein auf den Einsatz von einem oder zwei der zulässigen Ausländer, so können diese Plätze von in Deutschland geborenen Ausländer eingenommen werden.
Im Kampfprotokoll sind ausländische Ringer wie folgt zu kennzeichnen.:
N    =   Nichtdeutscher;                               
J     =  Jugendlicher
JN   =  Jugendlicher Nichtdeutscher
EU  =  Nichtdeutscher eines EU-Staates
ND  =  Nichtdeutscher in Deutschland geboren
EUD =  EU-Sportler in Deutschland geboren

13. Startberechtigung
Der Start von Jugendlichen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ist in einer Senioren-Mannschaft erlaubt.  Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr zählt der Sportler als Senior.  Jeder Ringer kann bei Mannschaftskämpfen eine Gewichtsklasse aufrücken, mit Ausnahme eines Jugendlichen. In einer Mannschaft darf ein Jugendlicher nur in der Gewichtsklasse starten, die seinem Körpergewicht entspricht, wobei ein Mindestkörpergewicht von 50,0 kg vorgeschrieben ist
Ein Ringer ist nur bis 120 kg Körpergewicht startberechtigt. Vereine mit 2. Mannschaften. Ein Ringer kann an einem Wochenende (Meisterschaftstag) nur in einer Mannschaft eingesetzt werden. Startet ein Ringer trotzdem in einer Bundesligamannschaft, wird nur sein Kampf in der leistungshöheren Mannschaft gewertet. Er hat sein Kampf in der Regionalliga verloren, zählt jedoch zur Mannschaft. Dies zählt für alle Aktiven.  Ist ein Ringer mehr als 10 mal während der Mannschaftsmeisterschaftsrunde in einer Bundesliga-Mannschaft gestartet, ist er für die Regionalliga nicht mehr startberechtigt. Startet er trotzdem, hat er seinen Kampf verloren. Er zählt jedoch zur Mannschaft.  Hat die erste Mannschaft in der Bundesliga an einem oder mehreren aufeinander folgenden  Wochenenden (Meisterschaftstagen) kampffrei, so zählt der letzte bzw.erste Meisterschaftskampf für alle freien Termine als Kampftag. Ein Ringer, der an diesem Kampftag in der Bundesliga-Mannschaft eingesetzt wird, hat seine Kämpfe an den kampffreien Tagen der 1. Mannschaft bei Regionalliga-Einsätzen verloren, zählt jedoch zur Mannschaft. Jugendliche bis 20 Jahre (Stichtag ist der 31.12.) sind von diesen Ausnahmen ausgeschlossen. Sie können nach einem Start in der Bundesliga am folgenden Kampftag wieder in der Regionalliga eingesetzt werden.
Gast- oder Leihringer sind nicht startberechtigt. Gewertet werden nur die Kämpfe der Ringer, die den Kampf auf der Matte aufnehmen. Sportler die ohne ersichtlichen Grund ihren Kampf aufgeben zählen nicht zur Mannschaft. Die Kampfleiter hat den Aufgabegrund in die Liste einzutragen. Die Regelung wird von der Sonderbestimmung Bundesliga übernommen.

14. Besetzung der Mannschaften
Die Besetzung der Mannschaften hat in den vorgeschriebenen Gewichtsklassen zu erfolgen. Eine Mannschaft besteht aus zehn Ringern. Sie muss mit 9 Ringern antreten, wovon 8 Ringer das vorgeschriebene Körpergewicht bringen müssen.
Tritt eine Mannschaft mit weniger als 9 Ringern an oder haben weniger als 8 Ringer das vorgeschriebene Körpergewicht, wird der gesamte Mannschaftskampf mit o:x als verloren gewertet. Für jeden fehlenden Ringer wird ein Ordnungsgeld von 10.- €  erhoben.

15. Stilart und Kampffolge

Vorrunde   Rückrunde  
55 kg Freistil 55 kg gr.röm
120 kg gr.röm 120 kg Freistil
60 kg gr.röm 60 kg Freistil
96 kg Freistil 96 kg gr.röm
66 kg A Freistil 66 kg A Gr.röm
84 kg B Gr.röm 84 kg B Freistil
66 kg B Gr.röm 66 kg B Freistil
84 kg A Freistil 85 kg A Gr.röm
74 kg A Freistil 74 kg A Gr.röm
74 kg B Gr.röm 74 kg B Freistil


16. Pausen
Nach der Hälfte der Kämpfe kann eine Pause bis zu 15 Minuten eingelegt werden.
Ausnahmen: Vorkämpfe vor Bundesligakämpfen sind von dieser Pausenregelung ausgeschlossen.

17. Kampfzeit und Punktwertung
Die Kampfzeit und die Punktwertung ist den Bundesligen angeglichen. Alle Kämpfe müssen zur festgesetzten Zeit auf der Matte beginnen. Vorstellungen, Ehrungen, Verabschiedungen usw. müssen vorgezogen oder in der Pause durchgeführt werden. Änderungen durch den DRB werden rechtzeitig bekannt gegeben:
1.) 4 : 0
Schultersieg, kampflos, Disqualifikation, Über- oder Untergewicht, Aufgabe, Überschreiten der Verletztenzeit, Technische Überlegenheit bei 3 Kampfrunden oder 11 Punkten Differenz ohne Kampfrundenverlust.
2.) 4 : 1
Technische Überlegenheit bei 3 Kampfrunden oder 11 Punkten Dfferenz mit Verlust von 1 Kampfrunde.
3. )  4 : 2
Technische Überlegenheit bei 3 Kampfrunden oder 11 Punkten mit Verlust von 2 Kampfrunden.
4.)  3 : 0
Punktsieg durch 2 gewonnene Kampfrunden mit technischer Wertung.
5.) 3 : 1
Punktsieg durch 3 gewonnene Kampfrunden mit technischer Wertung, Verlust 1 Kampfrunde.
6.) 3 : 2
Punktsieg durch 3 gewonnene Kampfrunden mit technischer Wertung, Verlust 2 Kampfrunden.
7.) 1 : 0
Sieg von 3 Kampfrunden ohne technische Wertung.
(bei nur Vergabe des Zusatzpunktes nach 30 Sekunden aus angeordneter Bodenlage im gr.röm. oder Freistil – Clinch)
8.) 0 : 0
Disqualifikation beider Ringer

18. Kampfgericht
Die Kämpfe werden von einem Kampfrichter geleitet. Die Einteilung der Kampfrichter erfolgt durch den für die Regionalliga verantwortlichen Kampfrichter-Referenten. Kann ein Kampfrichter seinen Einsatz nicht wahrnehmen, ist der KR-Referent der Regionalliga zu verständigen. Er ist für alle Änderungen zuständig.
Uwe Steuler, Im Fröschengarten 30b, 66571 Eppelborn
Tel: 0163 - 6454996 – Fax: 06881 - 898325 – eMail: uwesteuler@aol.de
Zum Kampfgericht gehört auch der Zeitnehmer. Er wird vom gastgebenden Verein gestellt und ist für die Zeitnahme verantwortlich. Bei Unstimmigkeiten kann der Kampfrichter den Austausch des  Zeitnehmers vornehmen. Der Name des Zeitnehmers ist auf dem Mannschaftsprotokoll zu vermerken. Kampfrichter, die durch eigenes Verschulden ihre Einsätze nicht wahrnehmen, werden mit einem Ordnungsgeld von 25.- €  belegt. Die Aufwandsentschädigung für Kampfrichter bei Kämpfen der Regionalliga beträgt 45.- €.  Die Fahrtkostenvergütung beträgt für jeden gefahrenen Kilometer 0,30 €. Bei Freitagskämpfen erhält der Kampfleiter eine zusätzliche Kostenerstattung von 10,- €.

19. Sanktionsmaßnahmen - rote Karte – gelbe Karte
Zur Aufrechterhaltung der Ordnung im Halleninnenraum einschließlich der sportlichen Fairness auf der Matte kann der Kampfrichter nach § 5 der Rechtsordnung des DRB Sanktionsmaßnahmen gegen Aktive, Betreuer, Trainer, Zeitnehmer oder Listenführer anordnen. Der Verein des Sportlers erhält bei einer gelben Karte 5,- € und bei einer roten bzw. gelb/roten Karte 10,- €  Verwaltungsgebühren.

20. Proteste / Anzeigen
Für Proteste ist der RA I der ARGE zuständig. Diese sind zu richten an:
Herr Morgenthaler Rainer Weiherstr. 16 66957 Obersimten
Telefon ( P ) 06331 - 46820 Fax 06331-804251
E-Mail rainer.morgenthaler@gmx.de

Berufungsgebühren  100.- € . Bei Urteilsverkündung gibt der RA I den zuständigen Rechtsausschuss für Berufungen bekannt.  Als RA II fungiert Andreas Handziuk, Am Steinbruch 12a, 66125 Dudweiler, Tel. 0681 / 92640-50 (d.), Fax. 0681 / 92640-55 (d.), Email: handziuk@ra-handziuk.de.
Als Unkostenbeitrag für den Kampfrichter bei einer Anzeige wird eine Auslagenpauschale von    5.- €  festgelegt bzw. gegen Beleg die tatsächlichen Auslagen erstattet.

21. Wiegeliste
Als Verwendung der Wiegeliste ist nur noch die DRB - Wiegeliste zulässig. Diese ist auf der DRB-Homepage herunterladbar oder beim Klassenleiter anzufordern.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese komplett auszufüllen ist und von den betroffenen zu unterzeichnen ist.

22. Mannschaftsprotokolle
Die veranstaltenden Vereine haben die Mannschaftsprotokolle sorgfältig und komplett auszufüllen. Die Kampfrichter sind verpflichtet, die Wettkampfprotokolle zu überprüfen und festgestellte Fehler sofort zu berichtigen. Bei nicht ordnungsgemäßer Startausweiskontrolle und fehlerhaften Wettkampfprotokollen (falsche Ergebnisse) wird der Kampfrichter mit einem Ordnungsgeld von 10.- €  belegt.  Der veranstaltende Verein hat einen ausreichend frankierten Briefumschlag (DIN A 4 ) bereitzuhalten.  Porto – Gebühr = 1,45 €.  Die Punktzettel sind aufsteigend von der untersten bis zur obersten Gewichtsklasse (siehe Mannschaftsprotokoll) zu sortieren, nicht entsprechend der Kampffolge.
Auf die richtige Frankierung und Adressierung hat der Kampfrichter zu achten.
Die Mannschaftsprotokolle, Wiegelisten und Punktzettel sind sofort nach der Wettkampfveranstaltung an den Klassenleiter einzusenden. Bundesligavereine, welche mit ihrer 2. Mannschaft an der Regionalliga teilnehmen, müssen eine Kopie vom Mannschaftsprotokoll des Heim- und Auswärtskampfes ihrer 1. Mannschaft per Fax an den Klassenleiter einsenden.
Anschrift des Klassenleiters:
Wolfgang Stampp, Robert-Schumann-Str. 22;  55130 Mainz-Laubenheim
Tel: 06131 - 86495,  Fax: 06131 – 939 28 40,  eMail: Wolfgang@wstampp.de
Mobil: 0160 915 88 005 ;

Zur Information wird den Vereinen sofort nach Bearbeitung die Mannschaftsaufstellungen mit den Ergebnissen des letzten Kampftages durch den Ergebnisdienst, Gerhard Wafzig,  per eMail zugesandt. Hierzu müssen die Vereine die zuständige e-Mail-Adresse für die Übermittlung bekannt geben.

23. Ergebnisdurchsage
Ein Fax vom Protokoll des Mannschaftskampfes ist durch den ausrichtenden Verein unmittelbar nach jeder Veranstaltung der Ergebnisstelle mitzuteilen. D.H. maximal 1 Stunde nach Wettkampfende.
Ergebnisstelle:
Gerhard Wafzig,  Hauptstr. 45,  66509  Rieschweiler
Fax:  03212 5256403  /  Tel: 06336 - 1369 / eMail: GerhardWafzig@web.de

Verzögerungen oder Nichtdurchgabe des Mannschaftsprotokolls werden mit einem Ordnungsgeld von 10.- €  belegt. Im Wiederholungsfall erhöht sich der Betrag nach Überschreitungszeit.

24. Ordnungsgeld
Ordnungsgelder werden vom Klassenleiter gegen Vereine und Kampfrichter verfügt. Die Rechnungen hierzu werden von Wolfgang Stampp nach ende der Vorrunde und nach ende der Rückrunde,  zugesandt.  Ordnungsgelder sind innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung auf das Konto von  Wolfgang Stampp bei der Sparda Bank Südwest, Konto Nr. 100 453617;  BLZ: 550 905 00
- Kennwort „Regionalliga“ und Rechnungsnummer einzuzahlen.
Die Sonderbestimmungen wurden aufgestellt vom Regionalliga-Ausschuss bei der Sitzung am 2.03.2009 in Idar Oberstein und von den Vereinen in der Versammlung am 15.4.2009, in Laubenheim bestätigt.

Juni  2009, Wolfgang Stampp
Klassenleiter