1. Bestimmungen
Die Kämpfe werden nach den Sonderbestimmungen der ARGE und des Deutschen Ringer Bundes für Mannschaftskämpfe durchgeführt.
2. Leistungsklassen
Die Einteilung der Leistungsklassen wird vom Sportreferenten der ARGE Ringen, dem Klassenleiter und dem Präsidium der ARGE Ringen vorgenommen.
3. Auf- und Abstieg
Der Erstplatzierte steigt in die nächst höhere Leistungsklasse auf.
Weitere Aufsteiger ergeben sich auf Grund der Zusammenstellung der Leistungsklassen.
Zweite Mannschaften von Oberligavereinen sind vom Aufstieg in die Oberliga ausgeschlossen.
Das Präsidium behält sich vor, auf Grund einer geplanten Neustrukturierung der Ligen andere Einteilungen vor zu nehmen.
4. Termine
Die Vereine der Verbandsliga verpflichten sich den Terminplan einzuhalten. Die Kämpfe sind Samstags auszutragen. Abwiegen 19,30 Uhr; Kampfbeginn 20,00 Uhr (Einzelkämpfe).
Es gelten Folgende Zeiten bei Vorkämpfen.
2. Bundesliga: Abwiegen: 17,00 Uhr, Begínn: 17,30 Uhr
Oberliga: Abwiegen: 17,30 Uhr, Beginn: 18,00 Uhr
Es ist Pflicht, dass Vorkämpfe zwei Stunden vor der 1. Mannschaft beginnen.
Ab dem 1. Juli 2012 ist bei einer Terminverlegung eine Gebühr von 12,- € zu entrichten.I
n der Anlage befinden sich die Terminpläne der Oberliga und 2. Bundesliga. Vorkämpfe beachten. Es ist Aufgabe der Vereine Vorkämpfe zu erkennen.
Vereine, die nicht zum fälligen Mannschaftskampf antreten, haben mit einer Anzeige durch den Klassenleiter zu rechnen.
5. Wettkampfstätte
Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, daß die Wettkampfstätte den Vorschriften entspricht. Es muß u.a. eine Anzeigetafel für den laufenden Stand des Mannschaftskampfes vorhanden sein. Das Ergebnis der einzelnen Kampfrunde ist ebenfalls anzuzeigen. Die Lautsprecheransage allein genügt nicht. Vereine mit mehreren Wettkampfstätten haben dem betreffenden Verein per Einschreiben sowie dem Klassenleiter und Kampfleiterobmann die jeweilige Wettkampfstätte bekannt zu geben.
Dem Gastverein sind bei Ankunft dem Verantwortlichen 12 Freikarten für Aktive, Trainer, Arzt und Masseur für Plätze in Mattennähe zur Verfügung zu stellen.
Es sind alle Maßnahmen zu ergreifen, damit das Nova Software Programm der Liga Datenbank ablaufen kann.
6. Mannschaftslisten
Die 1. Durchschrift sowie Punktzettel und Wiegelisten sind dem Klassenleiter zuzusenden. Die Heimmannschaft hat dem Kampfleiter einen frankierten DIN A4 - Umschlag (Porto 1,45 €) kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Die Punktzettel sind von der untersten bis zur höchsten Gewichtsklasse zu sortieren.
7. Ergebnisdienst
Das Mannschaftsergebnis mit den kompletten Daten der Einzelkämpfe muss 60 min. nach Ende des Mannschaftskampfes mittels der Vereinsverwaltungssoftware der Nova Software Gmbh in die Ligadatenbank eingegeben sein. http://www.liga-db.de
Dies ist ein einstimmiger Beschluß der Vereinsvertretertagung.
Sollte bei einem Ausfall der technischen Anlagen oder sonstigen Gründen eine Übertragung wie vorgegeben nicht möglich sein, muß in diesem Notfall das Kampfergebnis und das Wettkampfprotokoll unmittelbar (innerhalb 15 Minuten) nach Kampfende an den Ergebnisdiesnt Gerhard Wafzig;
Fax: 03222 - 2456810 / Tel: 06336 – 911 713 / eMail: GerhardWafzig@web.de durchgegeben werden.
Im Ausnahmefall hat der Klassenleiter Zugangsberechtigung zur Liga-Datenbank :
Wolfgang Stampp; Fax : 06131 9392840 ; Tel. : 06131 – 86495; Mobil: 0160 – 915 88 005
Die verspätete Durchgabe der Kampfergebnisse und die Notfall – Ergebnisübermittling werden mit einem Ordnungsgeld je nach Vorfall belegt.
8. Einsatz an einem Wochenende
Ein Kämpfer darf an einem Wochenende nur einmal eingesetzt werden. Bei mehrmaligem Kampfeinsatz muß dies auf dem Wettkampfprotokoll vermerkt werden. Sein Einsatz wird aber immer nur in der höheren Leistungsklasse gewertet.
9. Besetzung der Mannschaften
Eine Mannschaft besteht aus 8 Ringern. Eine Mannschaft muß mit mindestens 5 Sportlern antreten. Bei weniger Sportlern hat der Gegner X : 0 gewonnen.
Ringer der I. Mannschaft können die II. Mannschaft auffüllen, kämpfen aber ohne Punkte.
Hat die erste Mannschaft kampffrei, so zählt der letzte Meisterschaftskampf als Kampftag. Im Zweifelsfalle legt dies der Klassenleiter fest.
10. Start von Ausländern
Startberechtigt sind alle Sportler gleich welcher Nation mit gültigem Startausweis.
Im Kampfprotokoll sind nichtdeutsche Ringer mit einem „N“ bzw., „JND“, „ND“ oder „JN“ zu kennzeichnen.
EU - Ausländer werden wie nichtdeutsche Ringer behandelt.
11. Pausen
Nach der Hälfte der Kämpfe kann eine Pause bis zu 15 Minuten eingelegt werden. Der Kampfleiter ist vor dem Kampfbeginn in Kenntnis zu setzten. Vorkämpfe sind grundsätzlich von der Pausenregelung ausgeschlossen.
12. Startausweis
Die Ringer der teilnehmenden Vereine müssen im Besitz eines gültigen Startausweises sein.
Für einen fehlenden Startausweis wird ein Ordnungsgeld von 10,-- € erhoben. Dieser ist innerhalb einer Woche dem Klassenleiter per Fax vorzulegen. Erst dann zählt sein Kampf.
13. Lizenzen
Alle Ringer benötigen eine besondere Landeslizenz. DRB- Lizenzen sind zulässig. Die Lizenznummer sind jeweils im Kampfprotokoll einzutragen. Ein Ringer ohne Lizenz zählt zur Mannschaft, hat aber seinen Kampf verloren. Es wird ein Ordnungsgeld von 10,-- € erhoben.
14. Startberechtigung
Der Start von Jugendlichen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ist in der Männermannschaft erlaubt. ( Stichtag ist der Geburtstag) Jeder Ringer kann bei Mannschaftskämpfen eine Gewichtsklasse aufrücken, mit Ausnahme eines Jugendlichen. In einer Mannschaft darf ein Jugendlicher nur in der Klasse starten, die seinem Körpergewicht entspricht. Ein Ringer ist nur bis 120 kg Körpergewicht startberechtigt.
Für die Gewichtsklasse 50 kg gilt: Die Klasse wird nur mit Jugendlichen besetzt. Dieser muß mindestens das 13. Lebensjahr vollendet haben. Er ist bis zu seinem vollendeten 18. Lebensjahr startberechtigt. Sein Mindestkörpergewicht ist 46 kg.
Gewichtsklassen: (8): 50 - 55 - 60 - 66 - 74 – 84 - 96 - 120 kg.
In der Vorrunde beginnt 50 kg Freistil, danach abwechselnd, Rückrunde gr.röm., danach abwechselnd.
15. Leihringer- oder Gastringerstatus
Ein Ringer kann als Leihringer (Gastringer) für einen Verein starten, ohne seinen Stammverein zu verlassen. Das Gastringerrecht gilt jeweils für eine Mannschaftsmeisterrunde und muß jedes Jahr neu bei der jeweiligen Geschäftsstelle der LO beantragt werden.
Ein Gastringer muß die Genehmigung des Stammvereins mit dem Antrag des Gastvereins bei der Geschäftsstelle einreichen. Für den Sportler bleibt in seinem Stammverein der volle Kostenersatz erhalten.
Zur Kontrolle des Gastringerrechts bekommt der Ringer von der Geschäftsstelle eine Bestätigung zum Startausweis, die bei jedem Einsatz vorliegen muß.
Letzter Termin hiefür ist der 25. August 2012. Danach ist das ausstellen eines Leih- oder Gastringervertrages nicht mehr möglich.
Laut Präsidiumsbeschluß gilt dies nicht für die LO-Pfalz.
16. Mannschaftsprotokolle und Wiegeliste
Im Kampfprotokoll ist das Kampfende sowie der Zeitnehmer einzutragen.. Der Kampfrichter ist verpflichtet das Wettkampfprotokoll zu überprüfen und festgestellte Fehler sofort zu berichtigen. Ordner sind einzutragen.
Es dürfen nur noch die Bundeseinheitlichen Wiegelisten verwendet werden. Diese sind vollständig auszufüllen. Verstöße der Vereine werden mit einer Ordnungsgebühr belegt.
17. Proteste
Für einen Protest ist der RAI der ARGE zuständig. Dieser ist zu richten an:
Herrn Rainer Morgenthaler, Weiherstr. 16, 66957 Obersimten Tel. : P : 06331 46820 ; Fax: 06331 - 804251; Email: rainer.morgenthaler@gmx.de
Protestgebühr 50,-- €, Berufungsgebühr: 100,-- €. Proteste sind nur gültig, wenn sie auf der Wettkampfliste vermerkt sind.
18. Kampfgericht
Die Einteilung der Kampfrichter erfolgt durch den verantwortlichen Kampfrichterreferenten:
Herrn Volker Adam, Treibelsbergstr. 10, 55743 Idar-Oberstein,Tel.: 06781 / 27236; Mobil: 0160 / 972 90 928 Email: adam-volker.i-o@t-online.de
Die aktuellen Spesensätze der Kampfleiter für die Verbandsliga : 25,- € ; Fahrtkosten : 0,30 €/Km.
19. Sanktionsmaßnahmen – rote Karte – gelbe Karte
Zur Aufrechterhaltung der Ordnung im Halleninnenraum enschließlich der sportlichen Fairness auf der Matte kann der Kampfrichter nach § 5 der Rechtsordnung des DRB Sanktionsmaßnahmen gegen Aktive, Betreuer, Trainer, Zeitnehmer oder Listenführer anordnen.
Der Verein des Sportlers erhält bei einer gelben Karte 5,- € und bei einer roten bzw. gelb/roten karte 10,- € Verwaltungsgebühren.
20. Sanitäts- und Ordnungsdienst
Der Veranstalter hat einen ausreichenden Sanitäts- und Ordnungsdienst zu stellen.
21. Ordnungsgeld
Die Nichteinhaltung der Richtlinien und Sonderausschreibungen ziehen ein Ordnungsgeld nach sich.
22. Sonderausschreibung
Den eingeteilten Kampfleitern aus anderen Landesverbänden (Hessen, Saarland, Nordbaden) ist die Sonderausschreibung vor dem Kampf vorzulegen.
Mainz-Laubenheim, Juli 2012
Präsident ARGE Ringen Vizepräsident Vizepräsident Sportwart Ergebnisdienst
Ludwig Schacker Peter Gölz Marion Pangsy Thomas Ferdinand Gerhard Wafzig
Klassenleiter
Wolfgang Stampp