1. Bestimmungen

Die Kämpfe werden nach diesen Richtlinien und den aktuellen Richtlinien für Mannschaftskämpfe des Deutschen Ringer Bundes durchgeführt.  

2. Meldungen

Mit der Mannschaftsmeldung, spätestens jedoch 2 Wochen nach Veröffentlichung dieser Richtlinien für Mannschaftskämpfe, ist eine Kaution von 100,00 € auf das Konto Kreissparkasse Birkenfeld IBAN DE76 5625 0030 0001 1097 74 BIC BILADE55XXX einzuzahlen. Dies gilt nur für Vereine, die noch keine Kaution ( aus den Vorjahren ) hinterlegt haben.

3. Leistungsklassen

Die Einteilung der Leistungsklassen wird von den jeweiligen Sportreferenten der ARGE und des Saarländischen Ringerverbandes vorgenommen.

4. Auf- und Abstieg, Allgemeines

Ein Verein, der freiwillig aus einer Leistungsklasse absteigt, seine Mannschaft zurückzieht oder sich dem Aufstieg in eine höhere Leistungsklasse entzieht, wird mit seiner Mannschaft zurückgestuft und beim zuständigen RA angezeigt.

4.1 Auf- und Abstiegsregelung in der Regionalliga

Der Meister der Regionalliga steigt, sofern die Richtlinien des Deutschen Ringer Bundes dies vorsehen, in die 2. Bundesliga auf. Falls vom DRB Aufstiegskämpfe zur 2. Bundesliga durchgeführt werden, nimmt der Meister an diesen Aufstiegskämpfen teil. Sollte der Meister sich dem Aufstieg oder der Teilnahme an den Relegationskämpfen entziehen, so kann der Vizemeister die Position des Meisters einnehmen. Der Tabellenletzte kann von seinem Abstiegsrecht Gebrauch machen. Die Aufstiegsregelung des DRB ist maßgebend.

4.2 Auf- und Abstiegsregelung in der Oberliga

Der Meister der Oberliga steigt in die Regionalliga auf. Hiervon sind nicht aufstiegsberechtigte Mannschaften ausgeschlossen. Der Meister der Landesliga Saarland und der Meister. der Verbandsliga Rheinland-Pfalz steigen in die Oberliga Südwest auf. Die Sollstärke der Oberliga Südwest beträgt 10 Mannschaften. Sofern diese Sollstärke erreicht ist, müssen die Meister der beiden unteren Ligen in einem Relegationskampf ( Hin- und Rückkampf ) den Aufsteiger ermitteln. Der Tabellenletzte der Oberliga steigt automatisch in die Landes- bzw. Verbandsliga ab.

Um ein ungefähres Gleichgewicht der saarländischen und rheinland-pfälzischen Vereine zu gewährleisten, kann die Auf- und Abstiegsregelung von den Klassenleitern in Absprache mit dem Regional- und Oberligaausschuss geändert werden. Weiterer Auf- und Abstieg ergibt sich aufgrund der Zusammenstellung der Leistungsklassen.

5. Termine

Die Vereine verpflichten sich, den Terminplan der Meisterschaftsrunde einzuhalten. Die Kämpfe sind möglichst samstags auszutragen. Abwiegen 19:00 Uhr; Kampfbeginn 19:30 Uhr.

Bei Vorkämpfen der ersten bzw. zweiten Bundesliga erfolgt das Abwiegen und der Kampfbeginn 2 Stunden vorher. Abwiegen: 17:00 Uhr; Kampfbeginn 17:30 Uhr.

Änderungswünsche sind dem Klassenleiter bis zum 01.06.2015 schriftlich mitzuteilen und sind bis zu diesem Termin kostenfrei. Die Zustimmung des gegnerischen Vereins ist vor der Mitteilung an den Klassenleiter einzuholen. Bei Uneinigkeit entscheidet der Klassenleiter.

6. Wettkampfstätte

Vereine mit mehreren Wettkampfstätten melden dem Klassenleiter unmittelbar nach Erscheinen der Terminliste, wo die Kämpfe stattfinden. Änderungen müssen mindestens 5 Tage vor dem jeweiligen Kampf dem gegnerischen Verein und dem Klassenleiter per „ Mail mit der Aufforderung zur Rückantwort „ .mitgeteilt werden. Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass die Wettkampfstätte den Vorschriften des DRB entspricht.

Die Kampfergebnisse müssen mit einem Beamer/Bildschirm angezeigt werden. Meldung muss umgehend an den Klassenleiter erfolgen! Vermerk auf dem Wettkampfprotokoll.

7. Mannschaftslisten

Die Mannschaftslisten der Regionalliga, sowie Punktzettel und Wiegelisten sind dem Klassenleiter
Thomas Ferdinand, Kapellenstr. 4, 56412 Girod
Tel.: 06485 / 8818960, Mobil: 0152 / 53995375,
Fax: 06485 / 8818966,

Email: thomasferdinand@gmx.de

Die Mannschaftslisten der Oberliga, sowie Punktzettel und Wiegelisten sind dem Klassenleiter
Joachim Anspach, Pastor-Jacob-Str. 113, 66540 Neunkirchen
Tel.: 06858 / 698998, Mobil: 0173 / 8818897,
Email: j.anspach@freenet.de

unverzüglich zuzusenden.

Die Punktzettel sind nach dem Ablauf der Kämpfe zu sortieren. Bei PC geführten Listen ist darauf zu achten, dass die Listen mit den Originalunterschriften an den jeweiligen Klassenleiter gehen.

Die Heimmannschaft hat dem Kampfleiter einen ausreichend frankierten DIN A4 - Umschlag kostenlos zur Verfügung zu stellen. Der Kampfleiter ist verpflichtet, das Wettkampfprotokoll zu überprüfen und festgestellte Fehler sofort zu berichtigen.

8. Ergebnisdienst

Alle teilnehmenden Vereine verpflichten sich, stets mit der neuesten Version des Programms „RINGO“ von Klaus Armbruster zu arbeiten. Das Wettkampfergebnis muss unmittelbar nach den Kämpfen in die Liga-Datenbank eingestellt werden. Der Heimverein ist verpflichtet, sich von der ordnungsgemäßen Übertragung in die Liga-Datenbank zu überzeugen. Zugriff für Korrektur und Änderungen haben nur die Klassenleiter und der Ergebnisdienst. Die Kampfrichterreferenten sind berechtigt, alle Änderungen in Bezug auf das Kampfgericht durchzuführen.

Für den Fall einer Störung der elektronischen Anzeige müssen Stoppuhren, Punktetafeln und Anzeigetafeln in der Halle zur Verfügung stehen.

Das Mannschaftsergebnis mit den kompletten Daten der Einzelkämpfe muss innerhalb 60 Minuten nach Ende des Mannschaftskampfes in die Ligadatenbank eingegeben sein. Bei Kämpfen einer Reservemannschaft verschiebt sich die Frist bis 60 Minuten nach dem letzten Kampf des gesamten Kampftages.

Sollte bei einem Ausfall der technischen Anlagen oder sonstigen Gründen eine Übertragung wie vorgegeben nicht möglich sein, muss in diesem Notfall das Kampfergebnis und das Wettkampfprotokoll unmittelbar (innerhalb 15 Minuten) nach Kampfende an den Ergebnisdienst Gerhard Wafzig, durchgegeben werden.

Weiterhin müssen die Wettkampfprotokolle innerhalb der obigen Fristen an den Ergebnisdienst per Email oder per Fax verschickt werden. Verspätete Übermittlung der Kampfergebnisse wird mit einem Ordnungsgeld von 20,00 €, im Wiederholungsfall in Höhe von 30,00 € belegt.

Gerhard Wafzig;
Fax:  03222 / 2456810 oder 06336 911712 ,
Tel: 06336 / 911 713, Mobil 0176/ 38664090  

Email: GerhardWafzig@web.de oder gerhardwafzig@t-online.de

Die Einzelergebnisse der Regional- und Oberliga werden nach der Veröffentlichung in der Liga-   DB von Gerhard Wafzig an die rheinland-pfälzischen Medienvertreter und an die Pressereferenten der Landesorganisationen weitergeleitet.

9. Regelung für Vereine mit mehreren Mannschaften

Ein Ringer darf an einem Wochenende nur einmal eingesetzt werden. Bei mehrmaligem Kampfeinsatz muss dies vom Mannschaftsführer auf dem Wettkampfprotokoll vermerkt werden. Sein Einsatz wird aber immer nur in der höheren Leistungsklasse gewertet.

Startet ein Ringer trotzdem in einer höheren Leistungsklasse, hat er seinen Kampf in den darunterliegenden Ligen verloren, zählt jedoch zur Mannschaft.

Ein Ringer, der in der höheren Leistungsklasse gekämpft hat, muss einen Kampftag pausieren, kann jedoch die Mannschaft komplettieren, ohne um Punkte zu kämpfen.

Jugendliche des Geburtsjahrgangs 1995 oder jünger, sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Sie können nach einem Start in der leistungshöheren Liga am folgenden Kampftag wieder in den unteren Leistungsklassen eingesetzt werden.

Hat die erste Mannschaft in der höheren Leistungsklasse an einem oder mehreren aufeinander folgenden Kampftagen kampffrei oder ist deren Meisterschaftsrunde bereits beendet , so zählt der letzte, bzw. erste Meisterschaftskampf für alle freien Termine als Kampftag. Ein Ringer, der an dem letzten oder ersten Kampftag in der höheren Liga kämpft, hat seine Kämpfe an den kampffreien Tagen der 1. Mannschaft verloren, zählt jedoch zur Mannschaft.

Gewertet werden nur die Kämpfe der Ringer, die den Kampf auf der Matte aufnehmen. Gibt ein Ringer ohne ersichtlichen Grund (Verletzung) seinen Kampf auf, zählt er nicht zur Mannschaft (Vermerk auf dem Mannschaftsprotokoll).

10. Besetzung der Mannschaften

Eine Mannschaft besteht aus 10 Ringern. Sie muss mit mindestens 9 Ringern antreten, wovon 8 das vorgeschriebene Kampfgewicht auf die Waage bringen müssen. Tritt eine Mannschaft mit weniger als 9 Aktiven an oder haben weniger als 8 Ringer das vorgeschriebene Gewicht, gilt der ganze Mannschaftskampf als verloren. Dies muss auf dem Wettkampfprotokoll vermerkt werden. Für jeden Ringer unterhalb der vorgeschriebenen Mannschaftsstärke ( 10 Ringer ) wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 10,- € erhoben.

Leihringer und Gastringer sind in der Regional- und Oberliga nicht erlaubt.  

Wird ein Ringer vom DRB für internationale Meisterschaften ( Welt- und Europameisterschaften ) nominiert, so kann er seinen Einzelkampf nachholen. Dazu muss der Ringer auf der Mannschaftsaufstellung aufgeführt sein und sein Verein muss einen entsprechenden Antrag beim Klassenleiter einreichen. Der Nachholkampf muss innerhalb von 3 Wochen durchgeführt werden. Ein Verzicht auf den Nachholkampf zieht den Punktverlust aus diesem Kampf nach sich.

11.a Start von Nichtdeutschen in der Regionalliga

In einer Mannschaft der Regionalliga ist nur ein nichtdeutscher Ringer startberechtigt.

Zusätzlich können aber bis zu vier EU-Sportler in einer Mannschaft der Regionalliga eingesetzt werden.

Ohne Einschränkung startberechtigt sind auch nichtdeutsche Ringer, die einen mindestens 6 – jährigen, ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland nachweisen können. Siehe auch LRSt § 7 Abs. 3. Diese Ringer werden mit der Bezeichnung N 6 auf der Wiegeliste und im Protokoll für die Mannschaftskämpfe geführt und zählen gleichberechtigt wie Deutsche.
Hinweis: Die Anerkennung des N6 Status kann nur durch den DRB erfolgen!
In einer Mannschaft der Regionalliga müssen mindestens fünf deutsche Ringer sein. Wird diese Regelung nicht eingehalten, so wird der gesamte Mannschaftskampf als verloren gewertet.

Verzichtet ein Verein auf den Einsatz des einen zulässigen Nichtdeutschen (Kennzeichnung „N“ oder „JN“), so kann dieser Platz auch von einem EU-Ausländer eingenommen werden.

Im Kampfprotokoll sind nichtdeutsche Ringer mit einem „N“,  „EU“, JN“ oder N6 zu kennzeichnen.

11.b Start von Nichtdeutschen in der Oberliga

In einer Mannschaft der Oberliga sind zwei nichtdeutsche Ringer startberechtigt. Zusätzlich dürfen drei EU-Sportler eingesetzt werden.

Ohne Einschränkung startberechtigt sind auch nichtdeutsche Ringer, die einen mindestens 6 – jährigen, ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland nachweisen können. Siehe auch LRSt § 7 Abs. 3. Diese Ringer werden mit der Bezeichnung N 6 auf der Wiegeliste und im Protokoll für die Mannschaftskämpfe geführt und zählen gleichberechtigt wie Deutsche.

Hinweis: Die Anerkennung des N6 Status kann nur durch den DRB erfolgen !
In einer Mannschaft der Oberliga müssen mindestens fünf deutsche Ringer sein. Wird diese Regelung nicht eingehalten, so wird der gesamte Mannschaftskampf als verloren gewertet.

Verzichtet ein Verein auf den Einsatz von Nichtdeutschen (Kennzeichnung „N“ oder „JN“), so können diese Plätze auch von EU-Ausländern eingenommen werden.

Im Kampfprotokoll sind nichtdeutsche Ringer mit einem „N“, „EU“,„JN“ oder N6 zu kennzeichnen.

12. Das Wiegen

Den Mannschaften muss mindestens 1 Stunde vor Beginn des Wiegetermins die offizielle Waage zur Verfügung stehen. Sie muss für beide Mannschaften jederzeit zugänglich sein. Bei Unstimmigkeiten ist der eingeteilte Kampfrichter sofort in Kenntnis zu setzen. Für das Wiegen ist der Kampfrichter verantwortlich. Trifft der Kampfrichter nicht rechtzeitig zum Wiegen ein, so haben die Mannschaften einen Verantwortlichen zu benennen, der das Wiegen vornimmt. Sollten einzelne Ringer oder eine Mannschaft nicht rechtzeitig zum Wiegen eintreffen, so wird entsprechend der Bundesligarichtlinien vorgegangen. Bei Abgabe der Wiegeliste muss der/ die fehlende/n Ringer benannt und die Verspätung begründet werden. Alle anwesenden Ringer werden gewogen.

Verspätete angereiste Sportler werden innerhalb der Wartezeit von 30 Minuten gewogen und dürfen starten, sofern kein Ersatzmann in dieser Gewichtsklasse aufgeführt ist.

Sofern vom Kampfrichter Mängel an der Waage festgestellt werden, ist ein Nachwiegen erlaubt. Jeder Ringer wird im Wettkampftrikot gewogen. Der Versuch einer Manipulation führt zur Streichung von der Wiegeliste. Das festgestellte Körpergewicht ist verbindlich.

Eine Waage-Niederlage ist an der Waage festzustellen und in das Mannschaftsprotokoll einzutragen.  

13. Hautveränderungen bzw. Erkrankungen

Ringer, die sichtbare oder auffällige Hautveränderungen haben, müssen vom Kampfrichter an der Waage oder bei nachträglicher Feststellung vor seinem eigenen Kampf abgewiesen werden, wenn sie kein fachärztliches Attest eines Facharzt für Hautkrankheiten – Dermatologe - vorlegen, aus dem hervorgeht, dass die Hautveränderung bzw. Erkrankung nicht infektiös ist und dass sie für andere Sportler keine Gefährdung darstellt.

Das Attest darf nicht älter als 10 Tage sein. Die Mitglieder der DRB – Ärztekommission oder die zuständigen Verbandsärzte sind ebenfalls zur Ausstellung des Attests berechtigt.

Bei Ringern mit chronischen Hautveränderungen (z. B. Schuppenflechte / Akne usw.) reicht eine hautärztliche Bescheinigung aus der hervorgeht, dass keine Ansteckungsgefahr besteht. Aus der Bescheinigung, müssen die Diagnose, die Lokalisation der Hautveränderung und die

Behandlung hervorgehen. Die Bescheinigung darf nicht älter als 1 Jahr sein.

Wird ein Ringer wegen einer Hauterkrankung an der Waage abgewiesen, so zählt er zur Mannschaft, darf jedoch keinen Kampf bestreiten.

Der Versuch der Manipulation durch Abdecken einer ansteckenden Hauterkrankung muss zur

Anzeige führen.

14. Punktewertung

Abweichend von den Internationalen Ringkampfregeln wird die Punktwertung bei Mannschaftskämpfen wie folgt vorgenommen:

4:0:                  Schultersieg, kampflos, Disqualifikation, Über- oder Untergewicht, Aufgabe,

                        Überschreiten der Verletzungszeit, Technische Überlegenheit bei 15 Punkten

                        Differenz.

                        Zusatz:

3:0:                  Sieg mit 8 – 14 Punkten Differenz

2:0:                  Sieg mit 3 – 7 Punkten Differenz

1:0:                  Sieg mit 1 – 2 Punkten Differenz oder bei Punktgleichstand

0:0:                  Disqualifikation beider Ringer

Bei Punktegleichstand (1:1/ 4:4 usw.) wird der Sieger nach den aktuellen United World Wrestling-Regeln ermittelt und erreicht damit 1:0 Punkte für seine Mannschaft.

Die Punktewertung wird analog zu den Richtlinien für Mannschaftskämpfe des DRB vorgenommen.

15. Mannschaftswertung

Zieht ein Verein seine Mannschaft während der Punktekämpfe zurück, gilt folgende Regelung: Alle ausgetragenen Kämpfe mit der zurückgetretenen Mannschaft werden annulliert, die Punkte werden gestrichen.

Bei Punktgleichheit von zwei Mannschaften nach Abschluss der Runde gilt die Regelung, die in der aktuellen Ausfertigung der Richtlinien für Mannschaftskämpfe für Mannschaftskämpfe, §13 des DRB festgeschrieben ist.

16. Kampfzeit

- 2 x 3 Minuten mit einer Pause von 30 Sekunden.

- maximal 2 Minuten Verletzungszeit je Ringer

17. Blutende Wunde

Bei einer blutenden Wunde zählt keine Verletzungszeit. Den Ärzten, Sanitätern und Betreuern wird genügend Zeit gelassen die Blutung zu stoppen, bzw. zu verbinden. Sollte die Blutung, in einer angemessenen Zeit (nicht über 10 Minuten) nicht gestoppt werden können, kann der KR eingreifen und den Kampf als verloren werten. Der Kampf ist auch in einer „gefährlichen Lage“ sofort zu unterbrechen, wenn eine Blutung des Ober- oder Untermannes vorliegt.

18. Sofortige Kampfaufgabe

Gibt ein Ringer mit einer nicht unmittelbar aus dem Kampfgeschehen heraus erkennbaren Verletzung seinen Kampf auf, gilt er als fehlender Ringer und wird behandelt als wäre die Gewichtsklasse unbesetzt. Der Kampfrichter muss in jedem Fall hierzu eine nachvollziehbare Erklärung abgeben. Das entsprechende Ordnungsgeld wird fällig.

19. Pausen

Nach der Hälfte der Kämpfe kann eine Pause bis zu 15 Minuten eingelegt werden. Der Kampfleiter ist vor dem Kampfbeginn in Kenntnis zu setzten. Vorkämpfe sind grundsätzlich von der Pausenregelung ausgeschlossen.

20. Startausweis

Die Ringer der teilnehmenden Vereine müssen im Besitz eines gültigen Startausweises mit gültiger Jahreskontrollmarke sein. Für jede fehlende Kontrollmarke wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 15.- € festgelegt. Der Kampfrichter hat die Prüfung der Startausweise vorzunehmen.

Für jeden fehlenden Startausweis wird der betreffende Verein mit einer Ordnungsgebühr in Höhe von 25,- € pro Kampftag belegt. Ein Ringer ohne Startausweis zählt zur Mannschaft sofern er sich mit einem gültigen Personalausweis oder einem Reisepass ausweisen kann und der Verein dem Klassenleiter innerhalb von 7 Tagen eine Kopie des Startausweises zufaxt.  

21. Lizenzen

Alle Ringer benötigen eine Lizenz des deutschen Ringerbundes, des saarländischen Ringerverbandes oder eines Verbandes der ARGE Rheinland –Pfalz. Die Lizenzmarke muss am Kampftag im Startausweis eingeklebt sein. Ist für das laufende Jahr keine Lizenz erteilt, so wird der betreffende Kampf als verloren gewertet. Ein Ringer ohne Lizenz zählt zur Mannschaft.

Die Lizenznummer ist jeweils im Kampfprotokoll einzutragen. Für eine fehlende Lizenz werden 10,-- € berechnet. Falsche oder fehlende Eintragungen im Mannschaftsprotokoll werden ebenfalls mit einem Ordnungsgeld von 10.- € geahndet.

22. Startberechtigung

Regionalliga:

Der Start von Jugendlichen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr (Mindestgewicht 52,0 Kg in der 57 kg-Klasse) ist in der  Männermannschaft erlaubt (Stichtag ist der Geburtstag). Jeder Ringer kann bei Mannschaftskämpfen eine Gewichtsklasse aufrücken, mit Ausnahme eines Jugendlichen. In einer Mannschaft darf ein Jugendlicher nur in der Klasse starten, die seinem Körpergewicht entspricht.

Ein Ringer ist nur bis 130 kg Körpergewicht startberechtigt.

Oberliga

Der Start von Jugendlichen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ( Ausnahme 52 Kg-Klasse ) ist in einer Männermannschaft erlaubt (Stichtag ist der Geburtstag).  

Für die Gewichtsklasse bis 52 kg gilt: Die Klasse ist nur mit Jugendlichen zu besetzen. Der Jugendliche muss das 13. Lebensjahr vollendet haben und ist bis zu seinem 18. Geburtstag startberechtigt. Sein Mindestgewicht beträgt 48 kg.

23. Gewichtsklassen und Stilart (Regionalliga)

Gewichtsklassen:  57 – 61 -  66A – 66B – 75A – 75B – 86A – 86B – 98 – 130

In der Vorrunde beginnt 57 kg im freien Stil, danach abwechselnd, Rückrunde 57 kg gr.-röm., danach abwechselnd.

23.1 Gewichtsklassen und Stilart (Oberliga)

Gewichtsklassen: 52 Jugend– 57 – 61 – 66A – 66B – 75A – 75B – 86 – 98 – 130

In der Vorrunde beginnt 52 kg im freien Stil, danach abwechselnd, Rückrunde 52 kg gr.-röm., danach abwechselnd.

24. Mannschaftsprotokolle

Im Kampfprotokoll ist das Kampfende sowie der Name des Zeitnehmers einzutragen. Der Kampfrichter ist verpflichtet das Wettkampfprotokoll zu überprüfen und festgestellte Fehler sofort zu berichtigen.

25. Proteste

Für  Proteste in der Regionalliga sowie in der Oberliga ist der RA I der ARGE Ringen zuständig:

Jürgen Faul, Turnstraße 7, 66953 Pirmasens,
Telefon 06331/12630, Fax 06331/13839,
E- Mail j.faul@rae-faul.de

Proteste sind gemäß § 20 der RO des DRB in das Wettkampfprotokoll einzutragen und innerhalb von 7 Tagen zu begründen. Die Protestgebühr in Höhe von 50,-- €, ( Berufungsgebühr: 100,-- € ) muss innerhalb von 7 Tagen auf das Konto Kreissparkasse Birkenfeld                                         
IBAN DE76 5625 0030 0001 1097 74
BIC BILADE55XXX eingezahlt werden.

26. Kampfgericht

Die Einteilung der Kampfrichter in der Regionalliga erfolgt durch den verantwortlichen Kampfrichterreferenten des saarl. Ringerverbandes Georg Goczol, Hauptstr. 27, 66571 Eppelborn, Telefon: 06806 / 4979210, Mobil: 0178 / 6356483, Email: goczolgeorg@web.de

Die Einteilung der Kampfrichter in der Oberliga erfolgt durch den verantwortlichen Kampfrichterreferenten der ARGE Ringen Rheinland-Pfalz
Volker Adam, Treibelsbergstr. 10, 55743 Idar-Oberstein,
Telefon: 06781/27236, Mobil: 0160/97290928,
Email: adam-volker.i-o@t-online.de

Sofern kein Kampfrichter eintrifft, sind die Kampfrichterreferenten und die zuständigen Klassenleiter umgehend zu benachrichtigen. Dies ist außerdem auf dem Mannschaftsprotokoll zu vermerken. Von den betroffenen Vereinen müssen alle Anstrengungen unternommen werden, damit der Mannschaftskampf stattfinden kann. Sollte kein lizenzierter Kampfrichter anwesend sein, sollen die beiden Mannschaftsführern jeweils die Hälfte der Einzelkämpfe leiten.

27. Rote Karten / gelbe Karten

Zur Aufrechterhaltung der Ordnung im Halleninnenraum einschließlich der sportlichen Fairness auf der Matte kann der Kampfrichter Sanktionsmaßnahmen auch gegen Aktive, Betreuer und Funktionäre anordnen. Erfolgt die Sanktion durch Vorzeigen der roten Karte, gelten außer dem Hallenverweis folgende Maßnahmen:

Der Ringer wird für einen Mannschaftskampf gesperrt. Hat der Ringer während der laufenden Veranstaltung seinen Kampf bereits durchgeführt, wird er für den nächsten Kampf gesperrt.Hat der Ringer während der laufenden Veranstaltung seinen Kampf noch nicht durchgeführt wird er für diesen gesperrt und der Kampf wird für ihn als verloren gewertet. Beim nächsten Mannschaftskampf ist er wieder startberechtigt, sofern vom Rechtsausschuss keine anderen Strafen verhängt werden. Betreuer und Funktionäre werden sofort der Halle verwiesen und sind auch beim nächsten Kampf in dieser Funktion gesperrt. Eine Sperre erfolgt auch nach der 3. gelben Karte.Die gelben und roten Karten sind im Mannschaftsprotokoll zu vermerken.

28. Spesen für Kampfrichter

Regionalliga:                                                                                45,00 € €Oberliga:                                                                                    40,00 €
Kilometerpauschale für PKW:                                                          0,30 € pro Km

Diese Spesensätze gelten für alle Kampftermine, auch an Wochentagen.

29. Sanitäts- und Ordnungsdienst

Der Veranstalter hat einen ausreichenden Sanitäts- und Ordnungsdienst zu stellen. Von den Verantwortlichen der Regional- und Oberliga wurde eindringlich auf diese Verpflichtung hingewiesen.

30. Ordnungsgeld

Die Nichteinhaltung der Richtlinien und Richtlinien für Mannschaftskämpfe ziehen ein Ordnungsgeld nach sich. Ordnungsgelder werden vom zuständigen Klassenleiter verfügt und den Vereinen schriftlich mitgeteilt. Ordnungsgelder sind innerhalb von 10 Tagen nach Mitteilung auf das Konto Kreissparkasse Birkenfeld IBAN DE76 5625 0030 0001 1097 74 BIC BILADE55XXX einzuzahlen.

31. Eintrittskarten

Die Heimmannschaft stellt dem Gastverein für Sportler, Ersatz und Betreuer 15 Karten zur Verfügung. Diese freien Eintrittskarten gelten immer für den gesamten Kampfabend, also auch für nachfolgende Kämpfe in höheren Leistungsklassen. Den LO-Präsidenten, den Klassenleitern und dem Ergebnisdienst werden auf Anforderung je zwei freie Eintrittskarten und Sitzplätze in Mattennähe zur Verfügung gestellt.

Es muss gewährleistet sein, dass den Zuschauern, die lediglich die Kämpfe in der Ober, - oder Regionalliga besuchen möchten, Eintrittskarten angeboten werden, die nur für diese Kämpfe gültig sind.

32. Sonstiges

Des Weiteren gelten die Richtlinien für Mannschaftskämpfe des Deutschen Ringerbundes. Ausnahme Finanzangelegenheiten.

Den eingeteilten Kampfleitern aus anderen Landesverbänden sind die aktuellen Richtlinien für Mannschaftskämpfe zur Einsicht vor dem Kampf vorzulegen. (verantwortlich ist die Heimmannschaft)

Klassenleiter Regionalliga                                                                  Klassenleiter Oberliga

Thomas Ferdinand                                                                            Joachim Anspach