1. Bestimmungen
Die Kämpfe werden nach diesen Sonderbestimmungen und den aktuellen Sonderbestimmungen für Mannschaftskämpfe des Deutschen Ringer Bundes durchgeführt.
2. Meldungen
Mit der Mannschaftsmeldung, spätestens jedoch 2 Wochen nach Veröffentlichung dieser Sonderbestimmungen, ist eine Kaution von 100,00 € auf das Konto 186003307 bei der Sparkasse Südwestpfalz Blz 54250010 einzuzahlen.
3. Leistungsklassen
Die Einteilung der Leistungsklassen wird von den jeweiligen Sportreferenten der ARGE und des Saarländischen Ringerverbandes vorgenommen.
4. Auf- und Abstieg / Relegationskämpfe zur 2. Bundesliga
Der Meister der Regionalliga steigt, sofern die Richtlinien des Deutschen Ringer Bundes dies vorsehen, in die 2. Bundesliga auf. Falls vom DRB Aufstiegskämpfe zur 2. Bundesliga durchgeführt werden, nimmt der Meister an diesen Aufstiegskämpfen teil. Sollte der Meister sich dem Aufstieg oder der Teilnahme an den Relegationskämpfen entziehen, so nimmt der Vizemeister automatisch die Position des Meisters ein. Der Tabellenletzte steigt automatisch in die Oberliga ab. Der Tabellenletzte der Oberliga steigt automatisch in die Landes- bzw. Verbandsliga ab. Ein Verein, der freiwillig aus einer Leistungsklasse absteigt, seine Mannschaft zurückzieht oder sich dem Aufstieg in eine höhere Leistungsklasse entzieht, wird mit seiner Mannschaft zurückgestuft.
Der Meister der Oberliga steigt in die Regionalliga auf. Hiervon sind nicht aufstiegsberechtigte Mannschaften ausgeschlossen. Die Meister der Landes- bzw. Verbandsliga ermitteln in einem Relegationskampf (Hin- und Rückkampf), den Aufsteiger in die Oberliga.
Um ein ungefähres Gleichgewicht der saarländischen und rheinland-pfälzischen Vereine zu gewährleisten, kann die Auf- und Abstiegsregelung von den Klassenleitern in Absprache mit dem Regional- und Oberligaausschuss geändert werden. Weiterer Auf- und Abstieg ergibt sich aufgrund der Zusammenstellung der Leistungsklassen.
5. Termine
Die Vereine verpflichten sich, den Terminplan der Meisterschaftsrunde einzuhalten. Die Kämpfe sind möglichst samstags auszutragen. Abwiegen 19,00 Uhr; Kampfbeginn 19,30 Uhr.
Bei Vorkämpfen erfolgt das Abwiegen und der Kampfbeginn 2 Stunden früher !
Änderungswünsche sind dem Klassenleiter bis zum 23.08.2013 schriftlich mitzuteilen und sind bis zu diesem Termin kostenfrei. Die Zustimmung des gegnerischen Vereins ist vor der Mitteilung an den Klassenleiter einzuholen. Bei Uneinigkeit entscheidet der Klassenleiter.
Bei einer Terminverlegung nach dem 23.08.2013 ist eine Gebühr von 50,- € zuzüglich der entstandenen Kosten zu entrichten.
6. Wettkampfstätte
Vereine mit mehreren Wettkampfstätten melden dem Klassenleiter unmittelbar nach Erscheinen der Terminliste, wo die Kämpfe stattfinden. Änderungen müssen mindestens 5 Tage vor dem jeweiligen Kampf dem gegnerischen Verein und dem Klassenleiter per „ Mail mit der Aufforderung zur Rückantwort „ .mitgeteilt werden. Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass die Wettkampfstätte den Vorschriften des DRB entspricht. Es muss u.a. eine Anzeigetafel für den laufenden Stand des Mannschaftskampfes vorhanden sein. Ebenso eine Anzeigetafel mit den gewonnenen Kampfrunden der Sportler. Die Lautsprecheransage allein genügt nicht.
7. Mannschaftslisten
Die Mannschaftslisten der Regionalliga, sowie Punktzettel und Wiegelisten sind dem Klassenleiter
Thomas Ferdinand Kapellenstr. 4 56412 Girod
Tel 06485/8818960, Mobil 0152/53995375, Fax 06485/8818966, thomasferdinand@gmx.de
unverzüglich zuzusenden.
Die Mannschaftslisten der gemeinsamen Oberliga und der Landesliga des SRV, sowie Punktzettel und Wiegelisten sind dem Klassenleiter
Joachim Anspach Pastor-Jacob-Str. 113 66540 Neunkirchen
Tel. 06858/698998, Mobil 0172/8413384, Fax: 06858/698992, j.anspach@freenet.de
unverzüglich zuzusenden.
Die Punktzettel sind nach dem Ablauf der Kämpfe zu sortieren. Sollte die erste Kopie des Mannschaftsprotokolls schlecht lesbar sein, bleibt das Original beim Veranstalter. Auf Verlangen kann es später vom Klassenleiter angefordert werden. Bei PC geführten Listen ist darauf zu achten, dass die Listen mit den Originalunterschriften an den jeweiligen Klassenleiter gehen.
Die Heimmannschaft hat dem Kampfleiter einen ausreichend frankierten DIN A4 - Umschlag kostenlos zur Verfügung zu stellen. Der Kampfleiter ist verpflichtet, das Wettkampfprotokoll zu überprüfen und festgestellte Fehler sofort zu berichtigen.
8. Ergebnisdienst
Alle teilnehmenden Vereine verpflichten sich, stets mit der neuesten Version des Programms „RINGO“ von Klaus Armbruster zu arbeiten. Das Wettkampfergebnis muss unmittelbar nach den Kämpfen in die Liga-Datenbank eingestellt werden. Der Heimverein ist verpflichtet, sich von der ordnungsgemäßen Übertragung in die Liga-Datenbank zu überzeugen. Zugriff für Korrektur und Änderungen haben nur die Klassenleiter und der Ergebnisdienst. Die Kampfrichterreferenten sind berechtigt, alle Änderungen in Bezug auf das Kampfgericht durchzuführen.
Das Mannschaftsergebnis mit den kompletten Daten der Einzelkämpfe muss innerhalb 60 Minuten nach Ende des Kampfes in die Ligadatenbank eingegeben sein. http://www.liga-db.de.
Sollte bei einem Ausfall der technischen Anlagen oder sonstigen Gründen eine Übertragung wie vorgegeben nicht möglich sein, muss in diesem Notfall das Kampfergebnis und das Wettkampfprotokoll unmittelbar (innerhalb 15 Minuten) nach Kampfende an den Ergebnisdienst Gerhard Wafzig, durchgegeben werden.
Nichtdurchsage bzw. verspätete Durchsage der Kampfergebnisse werden mit einem Ordnungsgeld von 20,00 €, im Wiederholungsfall in Höhe von 30,00 € belegt.
Ergebnisdienst:
Gerhard Wafzig; Fax: 03222 - 2456810 , Tel: 06336 – 911 713 E-Mail: GerhardWafzig@web.de
Die Einzelergebnisse der Regional- und Oberliga werden nach der Veröffentlichung in der Liga- DB von Gerhard Wafzig an die rheinland-pfälzischen Medienvertreter und an die Pressereferenten der Landesorganisationen weitergeleitet. Manuela Gölter gibt diese Informationen an die entsprechenden saarländischen Medien und an den Pressereferenten des Saarländischen Ringerverbandes weiter. E-Mail: mgoeldie@aol.com
9. Regelung für Vereine mit mehreren Mannschaften
Ein Ringer darf an einem Wochenende nur einmal eingesetzt werden. Bei mehrmaligem Kampfeinsatz muss dies vom Mannschaftsführer auf dem Wettkampfprotokoll vermerkt werden. Sein Einsatz wird aber immer nur in der höheren Leistungsklasse gewertet.
Startet ein Ringer trotzdem in einer höheren Leistungsklasse, hat er seinen Kampf in den darunterliegenden Ligen verloren, zählt jedoch zur Mannschaft.
Ein Ringer, der in der höheren Leistungsklasse gekämpft hat, muss einen Kampftag pausieren, kann jedoch die Mannschaft komplettieren, ohne um Punkte zu kämpfen.
Jugendliche bis 18 Jahre (Stichtag ist der Geburtstag) sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Sie können nach einem Start in der leistungshöheren Liga am folgenden Kampftag wieder in den unteren Leistungsklassen eingesetzt werden. Die Jugendlichen müssen vor dem ersten Kampftag schriftlich mit Angabe des Geburtsdatums dem Klassenleiter gemeldet werden.
Hat die erste Mannschaft in der höheren Leistungsklasse an einem oder mehreren aufeinander folgenden Kampftagen kampffrei oder ist deren Meisterschaftsrunde bereits beendet , so zählt der letzte, bzw. erste Meisterschaftskampf für alle freien Termine als Kampftag. Ein Ringer, der an dem letzten oder ersten Kampftag in der höheren Liga kämpft, hat seine Kämpfe an den kampffreien Tagen der 1. Mannschaft verloren, zählt jedoch zur Mannschaft.
Sportler, die mehr als 50% der Kämpfe in einer leitungshöheren Liga bestritten haben, sind in den darunterliegenden Ligen zwar startberechtigt, können jedoch nicht mehr um Punkte ringen.
Gewertet werden nur die Kämpfe der Ringer, die den Kampf auf der Matte aufnehmen. Gibt ein Ringer ohne ersichtlichen Grund (Verletzung) seinen Kampf auf, zählt er nicht zur Mannschaft (Vermerk auf dem Mannschaftsprotokoll).
10. Besetzung der Mannschaften
Eine Mannschaft besteht aus 10 Ringern. Sie muss mit mindestens 9 Ringern antreten, wovon 8 das vorgeschriebene Kampfgewicht auf die Waage bringen müssen. Tritt eine Mannschaft mit weniger als 9 Aktiven an oder haben weniger als 8 Ringer das vorgeschriebene Gewicht, gilt der ganze Mannschaftskampf als verloren. Dies muss auf dem Wettkampfprotokoll vermerkt werden. Für jeden Ringer unterhalb der vorgeschriebenen Mannschaftsstärke ( 9 Ringer ) wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 10,- € erhoben.
Leihringer und Gastringer sind nicht startberechtigt.
Wird ein Ringer vom DRB für internationale Meisterschaften ( Welt- und Europameisterschaften ) nominiert, so kann er seinen Einzelkampf nachholen. Dazu muss der Ringer auf der Mannschaftsaufstellung aufgeführt sein und sein Verein muss einen entsprechenden Antrag beim Klassenleiter einreichen. Der Nachholkampf muss innerhalb von 3 Wochen durchgeführt werden. Ein Verzicht auf den Nachholkampf zieht den Punktverlust aus diesem Kampf nach sich.
11.a Start von Nichtdeutschen in der Regionalliga
In einer Mannschaft der Regionalliga ist nur ein nichtdeutscher Ringer startberechtigt.
Zusätzlich können aber bis zu vier nichtdeutsche Ringer in einer Mannschaft der Regionalliga eingesetzt werden, wenn sie in Deutschland geboren wurden. Der Nachweis wird durch den eingetragenen Geburtsort im Startausweis oder durch Vorlage der Geburts- urkunde oder einer beglaubigten Abschrift der Geburtsurkunde geführt.
Zusätzlich startberechtigt sind auch nichtdeutsche Ringer, die einen mindestens 6 – jährigen ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland nachweisen können. Siehe auch LRSt § 7 Abs. 3. Diese Ringer werden mit der Bezeichnung N 6 auf der Wiegeliste und im Protokoll für die Mannschaftskämpfe geführt und zählen gleichberechtigt wie Deutsche.
In einer Mannschaft der Regionalliga müssen mindestens fünf deutsche Ringer, davon mindestens einer unter 23 Jahren eingesetzt werden. Anstelle des Ringers unter 23 Jahren ist der Einsatz eines sechsten deutschen Ringers vorgeschrieben. Wird diese Regelung nicht eingehalten, so sind die/der unberechtigte/n eingesetzte Ringer auf der Wiegeliste zu benennen und kann / können nicht um Punkte ringen. Sie zählen nicht zur Mannschaft, können jedoch Freundschaftskämpfe bestreiten.
Zusätzlich sind ohne Einschränkung Angehörige von EU-Staaten und assoziierten Staaten in den Mannschaften der Regionalliga startberechtigt.
Verzichtet ein Verein auf den Einsatz des einen zulässigen Nichtdeutschen (Kennzeichnung „N“ oder „JN“), so kann dieser Platz auch von einem Nichtdeutschen bzw. jugendlichen Nichtdeutschen eingenommen werden, der in Deutschland geboren ist ( Kennzeichnung ND bzw. JND). Im Kampfprotokoll sind nichtdeutsche Ringer mit einem „N“, „ND“, „JND“, „EU“,„JN“ oder N6 zu kennzeichnen.
11.b Start von Nichtdeutschen in der Oberliga
In einer Mannschaft der Oberliga dürfen 2 Ringer starten, die nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind. Zusätzlich können bis zu zwei weitere Nichtdeutsche starten, die in Deutschland geboren wurden. Als Nachweis gilt der im Startausweis ausgedruckte Geburtsort. Außerdem darf ein weiterer jugendlicher Nichtdeutscher an den Start gehen. EU – Mitbürger werden wie Nichtdeutsche behandelt. Außerdem darf ein weiterer jugendlicher Nichtdeutscher eingesetzt werden.
Analog zu den DRB Bestimmungen wird für Nichtdeutsche der Status N6 eingeführt. Der Nachweis ist frühzeitig bei der Geschäftsstelle des Deutschen Ringerbundes einzuholen.
Im Kampfprotokoll sind nichtdeutsche Ringer mit einem „N“, „ND“, „JND“, „EU“,„JN“ oder N6 zu kennzeichnen.
12. Das Wiegen
Den Mannschaften muss mindestens 1 Stunde vor Beginn des Wiegetermins die offizielle Waage zur Verfügung stehen. Sie muss für beide Mannschaften jederzeit zugänglich sein. Bei Unstimmigkeiten ist der eingeteilte Kampfrichter sofort in Kenntnis zu setzen. Für das Wiegen ist der Kampfrichter verantwortlich. Trifft der Kampfrichter nicht rechtzeitig zum Wiegen ein, so haben die Mannschaften einen Verantwortlichen zu benennen, der das Wiegen vornimmt. Sofern vom Kampfrichter Mängel an der Waage festgestellt werden, ist ein Nachwiegen erlaubt. Jeder Ringer wird im Wettkampftrikot gewogen. Der Versuch einer Manipulation führt zur Streichung von der Wiegeliste. Das festgestellte Körpergewicht ist verbindlich.
13. Hautveränderungen bzw. Erkrankungen
Ringer, die sichtbare oder auffällige Hautveränderungen haben, müssen vom Kampfrichter an der Waage oder bei nachträglicher Feststellung vor seinem eigenen Kampf abgewiesen werden, wenn sie kein fachärztliches Attest eines Facharzt für Hautkrankheiten – Dermatologe - vorlegen, aus dem hervorgeht, dass die Hautveränderung bzw. Erkrankung nicht infektiös ist und dass sie für andere Sportler keine Gefährdung darstellt.
Das Attest darf nicht älter als 10 Tage sein. Die Mitglieder der DRB – Ärztekommission oder die zuständigen Verbandsärzte sind ebenfalls zur Ausstellung des Attests berechtigt.
Bei Ringern mit chronischen Hautveränderungen (z. B. Schuppenflechte / Akne usw.) reicht eine hautärztliche Bescheinigung aus der hervorgeht, dass keine Ansteckungsgefahr besteht. Aus der Bescheinigung, müssen die Diagnose, die Lokalisation der Hautveränderung und die Behandlung hervorgehen. Die Bescheinigung darf nicht älter als 1 Jahr sein.
Wird ein Ringer wegen einer Hauterkrankung an der Waage abgewiesen, so zählt er zur Mannschaft, darf jedoch keinen Kampf bestreiten.
Der Versuch der Manipulation durch Abdecken einer ansteckenden Hauterkrankung kann zur Anzeige führen.
14. Punktwertung
Abweichend von den Internationalen Ringkampfregeln wird die Punktewertung bei Mannschaftskämpfen wie folgt vorgenommen.
4:0 Schultersieg, kampflos, Disqualifikation, Über- oder Untergewicht, Aufgabe, Überschreiten der
Verletzungszeit, Technische Überlegenheit bei 11 Punkten Differenz oder zweite 5’er Wertung.
Zusatz: Bei 11 Punkten Differenz wird der Kampf abgebrochen. Die zweite 5’er Wertung beendet
den Kampf ebenfalls sofort.
3:0 Sieg mit 5 – 10 Punkten Differenz - Verlierer hat keine Punkte.
3:1 Sieg mit 5 – 10 Punkten Differenz - Verlierer hat Punkte.
2:0 Sieg mit 1 – 4 Punkten Differenz – Verlierer hat keine Punkte.
2:1 Sieg mit 1 – 4 Punkten Differenz – Verlierer hat Punkte.
1:0 Sieg bei 0:0 im gr. Röm. Stil durch Passivitätsentscheid (Ausnahmefall)
0:0 Disqualifikation beider Ringer
Zusatz: Bei Punktgleichheit (1:1 / 4:4 usw.) wird der Sieger nach den aktuellen FILA- Regeln
ermittelt und erreicht damit 2:1 Punkte für seine Mannschaft.
In der Regionalliga hat der Sportler in der Bodenlage das Wahlrecht zwischen Hände auflegen
und verkehrte Ausheber. In der Oberliga wird KEIN verkehrter Ausheber zugelassen.
15. Mannschaftswertung
Zieht ein Verein seine Mannschaft während der Punktekämpfe zurück, gilt folgende Regelung: Alle ausgetragenen Kämpfe mit der zurückgetretenen Mannschaft werden annulliert, die Punkte werden gestrichen.
Bei Punktgleichheit von zwei Mannschaften nach Abschluss der Runde gilt im Rahmen des direkten Vergleichs folgendes:
1. Gesamtsiegverhältnis
2. die höhere Anzahl der Siege
3. die höhere Anzahl der Siege mit 4 : 0
4. die höhere Anzahl der Siege mit 3 : 1
5. die höhere Anzahl der Siege mit 2 : 0
6. die höhere Anzahl der Siege mit 1 : 0
7. die kürzere Gesamtsiegzeit
8. das Los
16. Kampfzeit
- 2 x 3 Minuten mit einer Pause von 30 Sekunden.
- maximal 2 Minuten Verletzungszeit je Ringer
17. Blutende Wunde
Bei einer blutenden Wunde zählt keine Verletzungszeit. Den Ärzten, Sanitätern und Betreuern wird genügend Zeit gelassen die Blutung zu stoppen, bzw. zu verbinden. Sollte die Blutung, in einer angemessenen Zeit (nicht über 10 Minuten) nicht gestoppt werden können, kann der KR eingreifen und den Kampf als verloren werten. Der Kampf ist auch in einer „gefährlichen Lage“ sofort zu unterbrechen, wenn eine Blutung des Ober- oder Untermannes vorliegt. Der Kampf geht dann im Stand weiter.
18. Sofortige Kampfaufgabe
Gibt ein Ringer mit einer nicht unmittelbar aus dem Kampfgeschehen heraus erkennbaren Verletzung seinen Kampf auf, gilt er als fehlender Ringer und wird behandelt als wäre die Gewichtsklasse unbesetzt. Der Kampfrichter muss in jedem Fall hierzu eine nachvollziehbare Erklärung abgeben. Das entsprechende Ordnungsgeld wird fällig.
19. Pausen
Nach der Hälfte der Kämpfe kann eine Pause bis zu 15 Minuten eingelegt werden. Der Kampfleiter ist vor dem Kampfbeginn in Kenntnis zu setzten. Vorkämpfe sind grundsätzlich von der Pausenregelung ausgeschlossen.
20. Startausweis
Die Ringer der teilnehmenden Vereine müssen im Besitz eines gültigen Startausweises mit gültiger Jahreskontrollmarke sein. Der Kampfrichter hat die Prüfung der Startausweise vorzunehmen. Tritt ein Ringer mit einem abgelaufenen oder mit einem nicht gültigen Startausweis an, wird ein Ordnungsgeld von 10,- € erhoben.
Für jeden fehlenden Startausweis wird der betreffende Verein mit einer Ordnungsgebühr in Höhe von 25,- € pro Kampftag belegt. Ein Ringer ohne Startausweis zählt zur Mannschaft sofern er sich mit einem gültigen Personalausweis oder einem Reisepass ausweisen kann und der Verein dem Klassenleiter innerhalb von 7 Tagen eine Kopie des Startausweises zufaxt.
21. Lizenzen
Alle Ringer benötigen eine Lizenz des deutschen Ringerbundes, des saarländischen Ringerverbandes oder eines Verbandes der ARGE Rheinland –Pfalz. Die Lizenzmarke muss am Kampftag im Startausweis eingeklebt werden. Ist für das laufende Jahr keine Lizenz erteilt, so wird der betreffende Kampf als verloren gewertet. Ein Ringer ohne Lizenz zählt zur Mannschaft.
Die Lizenznummer ist jeweils im Kampfprotokoll einzutragen. Für eine fehlende Lizenz werden 10,-- € berechnet. Falsche oder fehlende Eintragungen im Mannschaftsprotokoll werden ebenfalls mit einem Ordnungsgeld von 10.- € geahndet.
22. Startberechtigung
Regionalliga:
Der Start von Jugendlichen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ist in der Männermannschaft erlaubt (Stichtag ist der Geburtstag). Jeder Ringer kann bei Mannschaftskämpfen eine Gewichtsklasse aufrücken, mit Ausnahme eines Jugendlichen. In einer Mannschaft darf ein Jugendlicher nur in der Klasse starten, die seinem Körpergewicht entspricht.
Ein Ringer ist nur bis 120 kg Körpergewicht startberechtigt.
Oberliga
Der Start von Jugendlichen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ( Ausnahme 50 Kg-Klasse ) ist in einer Männermannschaft erlaubt (Stichtag ist der Geburtstag).
Für die Gewichtsklasse bis 50 kg gilt: Die Klasse ist nur mit Jugendlichen zu besetzen. Der Jugendliche muss das 13. Lebensjahrvollendet haben und ist bis zu seinem 18. Geburtstag startberechtigt. Sein Mindestgewicht beträgt 46 kg.
23.1 Gewichtsklassen und Stilart (Regionalliga)
Gewichtsklassen: 55 – 60 - 66A – 66B – 74A – 74B – 84A – 84B – 96 – 120
In der Vorrunde beginnt 55 kg im freien Stil, danach abwechselnd, Rückrunde 55 kg gr.-röm., danach abwechselnd.
23.2 Gewichtsklassen und Stilart (Oberliga)
Gewichtsklassen: 50 – 55 – 60 – 66A – 66B – 74A – 74B – 84 – 96 – 120
In der Vorrunde beginnt 50 kg im freien Stil, danach abwechselnd, Rückrunde 50 kg gr.-röm., danach abwechselnd.
24. Mannschaftsprotokolle
Im Kampfprotokoll ist das Kampfende sowie der Zeitnehmer einzutragen. Der Kampfrichter ist verpflichtet das Wettkampfprotokoll zu überprüfen und festgestellte Fehler sofort zu berichtigen.
25. Proteste
Für einen Protest ist der RA I des saarländischen Ringerverbandes zuständig.
Andreas Handziuk, Berschweiler Str. 2e, 66265 Heusweiler, Telefon 0681/92640-50, Fax: 0681/92640-55.
Proteste sind gemäß § 20 der RO des DRB in das Wettkampfprotokoll einzutragen und innerhalb von 7 Tagen zu begründen. Protestgebühr 50,-- €, Berufungsgebühr: 100,-- €.
26. Kampfgericht
Die Einteilung der Kampfrichter in der Regionalliga erfolgt durch den verantwortlichen Kampfrichterreferenten des SRV
Georg Goczol , Auf drei Eichen 83, 66571 Eppelborn, Tel: 06881/88704, Mobil: 0178/6356483, E-Mail goczolgeorg@web.de
Die Einteilung der Kampfrichter in der Oberliga erfolgt durch den verantwortlichen Kampfrichterreferenten der ARGE Ringen Rheinland-Pfalz
Volker Adam, Treibelsbergstr. 10, 55743 Idar-Oberstein, Telefon 06781/27236, Mobil 0160/97290928, E-Mail adam-volker.i-o@t-online.de
Sofern kein Kampfrichters eintrifft, sind die Kampfrichterreferenten und die zuständigen Klassenleiter umgehend zu benachrichtigen. Dies ist außerdem auf dem Mannschaftsprotokoll zu vermerken.
27. Rote Karten / gelbe Karten
Zur Aufrechterhaltung der Ordnung im Halleninnenraum einschließlich der sportlichen Fairness auf der Matte kann der Kampfrichter Sanktionsmaßnahmen auch gegen Aktive, Betreuer und Funktionäre anordnen. Erfolgt die Sanktion durch Vorzeigen der roten Karte, gelten außer dem Hallenverweis folgende Maßnahmen:
Der Ringer wird für einen Mannschaftskampf gesperrt. Hat der Ringer während der laufenden Veranstaltung seinen Kampf bereits durchgeführt, wird er für den nächsten Kampf gesperrt.Hat der Ringer während der laufenden Veranstaltung seinen Kampf noch nicht durchgeführt wird er für diesen gesperrt und der Kampf wird für ihn als verloren gewertet. Beim nächsten Mannschaftskampf ist er wieder startberechtigt, sofern vom Rechtsausschuss keine anderen Strafen verhängt werden. Betreuer und Funktionäre werden sofort der Halle verwiesen und sind auch beim nächsten Kampf in dieser Funktion gesperrt. Eine Sperre erfolgt auch nach der 3. gelben Karte.Die gelben und roten Karten sind im Mannschaftsprotokoll zu vermerken.
28. Spesen für Kampfrichter
Regionalliga: 40,00 €
Oberliga: 35,00 €
Kilometerpauschale für PKW: 0,30 € pro Km
29. Sanitäts- und Ordnungsdienst
Im eigenen Interesse hat der Veranstalter einen ausreichenden Sanitäts- und Ordnungsdienst zu stellen. Von den Verantwortlichen der Regionalliga wurde eindringlich auf diese Verpflichtung hingewiesen.
30. Ordnungsgeld
Die Nichteinhaltung der Richtlinien und Sonderbestimmungen ziehen ein Ordnungsgeld nach sich. Ordnungsgelder werden vom zuständigen Klassenleiter verfügt und den Vereinen schriftlich mitgeteilt. Ordnungsgelder sind innerhalb von 10 Tagen nach Mitteilung auf das Konto 186003307 bei der Sparkasse Südwestpfalz Blz 54250010 einzuzahlen.
31. Eintrittskarten
Die Heimmannschaft stellt dem Gastverein für Sportler, Ersatz und Betreuer 15 Karten zur Verfügung. Diese freien Eintrittskarten gelten immer für den gesamten Kampfabend, also auch für nachfolgende Kämpfe in höheren Leistungsklassen. Den LO-Präsidenten und Klassenleitern werden auf Anforderung je zwei freie Eintrittskarten und Sitzplätze in Mattennähe zur Verfügung gestellt.
Es muss gewährleistet sein, dass den Zuschauern, die lediglich die Kämpfe in der Ober, - oder Regionalliga besuchen möchten, Eintrittskarten angeboten werden, die nur für diese Kämpfe gültig sind.
32. Sonstiges
Des Weiteren gelten die Sonderbestimmungen für Mannschaftskämpfe des Deutschen Ringerbundes.
Den eingeteilten Kampfleitern aus anderen Landesverbänden sind die aktuellen Sonderbestimmungen zur Einsicht vor dem Kampf vorzulegen. (verantwortlich ist die Heimmannschaft)
Stand 18.07.2013
Klassenleiter Regionalliga Klassenleiter Oberliga
Thomas Ferdinand Joachim Anspach