1. Bestimmungen

Die Kämpfe werden nach den Sonderbestimmungen der ARGE und des Deutschen Ringer Bundes für Mannschaftskämpfe durchgeführt.

2. Leistungsklassen

Die Einteilung der Leistungsklassen wird vom Sportreferenten der ARGE Ringen, dem Klassenleiter und dem Präsidium der ARGE Ringen vorgenommen.

3. Auf- und Abstieg

Der Erstplatzierte steigt in die nächst höhere Leistungsklasse auf.
Weitere Aufsteiger ergeben sich auf Grund der Zusammenstellung der Leistungsklassen.
Zweite Mannschaften von Oberligavereinen sind vom Aufstieg in die Oberliga ausgeschlossen.
Das Präsidium behält sich vor, auf Grund einer geplanten Neustrukturierung der Ligen andere Einteilungen vor zu nehmen.

4. Termine

Die Vereine der Verbandsliga verpflichten sich den Terminplan einzuhalten. Die Kämpfe sind Samstags auszutragen. Abwiegen 19,30 Uhr; Kampfbeginn 20,00 Uhr (Einzelkämpfe).
Es gelten Folgende Zeiten bei Vorkämpfen.
Oberliga:  Abwiegen: 17,30 Uhr, Beginn: 18,00 Uhr

Es ist Pflicht, dass Vorkämpfe zwei Stunden vor der 1. Mannschaft beginnen.
Ab dem 1. Juli 2013 ist bei einer Terminverlegung eine Gebühr von 12,- € zu entrichten.
In der Liga Daternbank befinden sich die Terminpläne aller Ligen. Vorkämpfe sind zu beachten. Es ist Aufgabe der Vereine Vorkämpfe zu erkennen.
Vereine, die nicht zum fälligen Mannschaftskampf antreten, haben mit einer Anzeige durch den Klassenleiter zu rechnen.

5. Wettkampfstätte

Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, daß die Wettkampfstätte den Vorschriften entspricht. Es muß u.a. eine Anzeigetafel für den laufenden Stand des Mannschaftskampfes vorhanden sein. Das Ergebnis der einzelnen Kampfrunde ist ebenfalls anzuzeigen. Die Lautsprecheransage allein genügt nicht. Vereine mit mehreren Wettkampfstätten haben dem betreffenden Verein per Einschreiben oder Email sowie dem Klassenleiter, Ergebnisdienst und Kampfleiterobmann die jeweilige Wettkampfstätte bekannt zu geben.
Dem Gastverein sind bei Ankunft dem Verantwortlichen 12 Freikarten für Aktive, Trainer, Arzt und Masseur für Plätze in Mattennähe zur Verfügung zu stellen.
Es sind alle Maßnahmen zu ergreifen, damit das Nova Software Programm der Liga Datenbank ablaufen kann.

6. Mannschaftslisten

Die 1. Durchschrift sowie Punktzettel und Wiegelisten sind dem Klassenleiter zuzusenden. Die Heimmannschaft hat dem Kampfleiter einen frankierten DIN A4 -Umschlag (Porto 1,45 €) kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Die Punktzettel sind von der untersten bis zur höchsten Gewichtsklasse zu sortieren.

7. Ergebnisdienst

Das Mannschaftsergebnis mit den kompletten Daten der Einzelkämpfe muss 60 min. nach Ende des Mannschaftskampfes mittels der Vereinsverwaltungssoftware der Nova Software Gmbh in die Ligadatenbank eingegeben sein.  http://www.liga-db.de
Dies ist ein einstimmiger Beschluß der Vereinsvertretertagung.
Sollte bei einem Ausfall der technischen Anlagen oder sonstigen Gründen eine Übertragung wie vorgegeben nicht möglich sein, muß in diesem Notfall das Kampfergebnis und das Wettkampfprotokoll unmittelbar (innerhalb 15 Minuten) nach Kampfende an den Ergebnisdienst
Gerhard Wafzig;
Fax: 03222 - 2456810 / Tel: 06336 – 911 713 /
eMail:   GerhardWafzig@web.de
durchgegeben werden.
Im Ausnahmefall hat der Klassenleiter Zugangsberechtigung zur Liga-Datenbank :
Wolfgang Stampp;
Fax : 06131 9392840 ; Tel. : 06131 – 86495; Mobil: 0160 – 915 88 005
Die verspätete Durchgabe der Kampfergebnisse und die Notfall – Ergebnisübermittling werden mit einem Ordnungsgeld je nach Vorfall belegt.

8. Einsatz an einem Wochenende

Ein Kämpfer darf an einem Wochenende nur einmal eingesetzt werden. Bei mehrmaligem Kampfeinsatz muß dies auf dem Wettkampfprotokoll vermerkt werden. Sein Einsatz wird aber immer nur in der höheren Leistungsklasse gewertet.

9. Besetzung der Mannschaften

Eine Mannschaft besteht aus 8 Ringern. Eine Mannschaft muß mit mindestens 5 Sportlern antreten. Bei weniger Sportlern hat der Gegner X : 0 gewonnen.
Ringer der I. Mannschaft können die II. Mannschaft auffüllen, kämpfen aber ohne Punkte.
Hat die erste Mannschaft kampffrei, so zählt der letzte Meisterschaftskampf als Kampftag. Im Zweifelsfalle legt dies der Klassenleiter fest.

10. Start von Ausländern

Startberechtigt sind alle Sportler gleich welcher Nation mit gültigem Startausweis.
Im Kampfprotokoll sind nichtdeutsche Ringer mit einem „N“ bzw., „JND“, „ND“ oder „JN“ zu kennzeichnen.
EU - Ausländer werden wie nichtdeutsche Ringer behandelt.

11. Pausen

Nach der Hälfte der Kämpfe kann eine Pause bis zu 15 Minuten eingelegt werden. Der Kampfleiter ist vor dem Kampfbeginn in Kenntnis zu setzten. Vorkämpfe sind grundsätzlich von der Pausenregelung ausgeschlossen.

12. Startausweis

Die Ringer der teilnehmenden Vereine müssen im Besitz eines gültigen Startausweises sein.
Für einen fehlenden Startausweis wird ein Ordnungsgeld von 10,-- € erhoben. Dieser ist innerhalb einer Woche dem Klassenleiter per Fax vorzulegen. Erst dann zählt sein Kampf.

13. Lizenzen

Alle Ringer benötigen eine besondere Landeslizenz. DRB- Lizenzen sind zulässig. Die Lizenznummer sind jeweils im Kampfprotokoll einzutragen. Ein Ringer ohne Lizenz zählt zur Mannschaft, hat aber seinen Kampf verloren. Es wird ein Ordnungsgeld von 10,-- € erhoben.

14. Startberechtigung

Der Start von Jugendlichen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ist in der Männermannschaft erlaubt. ( Stichtag ist der Geburtstag) Jeder Ringer kann bei Mannschaftskämpfen eine Gewichtsklasse aufrücken, mit Ausnahme eines Jugendlichen. In einer Mannschaft darf ein Jugendlicher nur in der Klasse starten, die seinem Körpergewicht entspricht. Ein Ringer ist nur bis 120 kg Körpergewicht startberechtigt.
Für die Gewichtsklasse 50 kg gilt: Die Klasse wird nur mit Jugendlichen besetzt. Dieser muß mindestens das 13. Lebensjahr vollendet haben. Er ist bis zu seinem vollendeten 18. Lebensjahr startberechtigt. Sein Mindestkörpergewicht ist 46 kg.
Gewichtsklassen: (8): 50 - 55 - 60 - 66 - 74 – 84 - 96 - 120 kg.
In der Vorrunde beginnt 50 kg Freistil, danach abwechselnd, Rückrunde gr.röm., danach abwechselnd.

15. Leihringer- oder Gastringerstatus

Ein Ringer kann als Leihringer (Gastringer) für einen Verein starten, ohne seinen Stammverein zu verlassen. Das Gastringerrecht gilt jeweils für eine Mannschaftsmeisterrunde und muß jedes Jahr neu bei der jeweiligen Geschäftsstelle der LO beantragt werden.
Ein Gastringer muß die Genehmigung des Stammvereins mit dem Antrag des Gastvereins bei der Geschäftsstelle einreichen. Für den Sportler bleibt in seinem Stammverein der volle Kostenersatz erhalten.
Zur Kontrolle des Gastringerrechts bekommt der Ringer von der Geschäftsstelle eine Bestätigung zum Startausweis, die bei jedem Einsatz vorliegen muß.
Letzter Termin hiefür ist der 25. August 2013. Danach ist das ausstellen eines Leih- oder Gastringervertrages nicht mehr möglich.
Laut Präsidiumsbeschluß gilt dies nicht für die LO-Pfalz.

16. Mannschaftsprotokolle und Wiegeliste

Im Kampfprotokoll ist das Kampfende sowie der Zeitnehmer einzutragen.. Der Kampfrichter ist verpflichtet das Wettkampfprotokoll zu überprüfen und festgestellte Fehler sofort zu berichtigen. Ordner sind einzutragen.
Es dürfen nur noch die Bundeseinheitlichen Wiegelisten verwendet werden. Diese sind vollständig auszufüllen. Verstöße der Vereine werden mit einer Ordnungsgebühr belegt.

17. Proteste

Für einen Protest ist der RAI der ARGE zuständig. Dieser ist zu richten an:
Jürgen Faul, Turnstr. 7; 66953 Pirmasens; Tel.: 06331 – 12630; Fax.: 06331 – 13839   j.faul@rae-faul.de
Protestgebühr 50,-- €, Berufungsgebühr: 100,-- €. Proteste sind nur gültig, wenn sie auf der Wettkampfliste vermerkt sind.

18. Kampfgericht

Die Einteilung der Kampfrichter erfolgt durch den verantwortlichen Kampfrichterreferenten:
Herrn Volker Adam, Treibelsbergstr. 10, 55743 Idar-Oberstein,
Tel.: 06781 / 27236; Mobil: 0160 / 972 90 928
Email:   adam-volker.i-o@t-online.de
Die aktuellen Spesensätze der Kampfleiter für die Verbandsliga : 25,- € 

19. Sanktionsmaßnahmen – rote Karte – gelbe Karte

Zur Aufrechterhaltung der Ordnung im Halleninnenraum enschließlich der sportlichen Fairness auf der Matte kann der Kampfrichter nach § 5 der Rechtsordnung des DRB Sanktionsmaßnahmen gegen Aktive, Betreuer, Trainer, Zeitnehmer oder Listenführer anordnen.
Der Verein des Sportlers erhält bei einer gelben Karte 5,- € und bei einer roten bzw. gelb/roten Karte 10,- € Verwaltungsgebühren.

20. Sanitäts- und Ordnungsdienst

Der Veranstalter hat einen ausreichenden Sanitäts- und Ordnungsdienst zu stellen.

21. Ordnungsgeld

Die Nichteinhaltung der Richtlinien und Sonderausschreibungen ziehen ein Ordnungsgeld nach sich.

22. Sonderausschreibung

Den eingeteilten Kampfleitern aus anderen Landesverbänden (Hessen, Saarland, Nordbaden) ist die Sonderausschreibung vor dem Kampf vorzulegen.

Mainz-Laubenheim, Mai 2013

Präsident ARGE Ringen     Vizepräsident     Vizepräsident     Sportwart      
Ludwig Schacker                 Peter Gölz         Marion Pangsy   Thomas Ferdinand