1. Bestimmungen

Die Kämpfe werden nach diesen Richtlinien und den aktuellen Richtlinien für Mannschaftskämpfe des Deutschen Ringer Bundes durchgeführt.  

2. Meldungen

Alle Mannschaften werden zu Jahresbeginn aufgefordert, Ihre Meldung zu den jeweiligen Gruppen der Rheinland-Pfalz Liga zu machen. Mit der Mannschaftsmeldung, spätestens jedoch 2 Wochen nach Veröffentlichung dieser Richtlinien für Mannschaftskämpfe, ist eine Kaution von 100,00 € auf das nachfolgende Konto einzuzahlen:
Volksbank Alzey-Worms
DE08 5509 1200 0026 4676 16
GENODE61AZY

3. Gruppeneinteilung Hauptrunde

Die Gruppen der Hauptrunde werden entsprechend den Meldungen zusammengestellt.

3.1 Hauptrunde OL

Bei weniger als acht Meldungen für die Hauptrunde OL kann diese eingleisig durchgeführt werden. In der Hauptrunde werden zwei Mannschaften entsprechend der Abschlusstabelle des Vorjahres gesetzt. Die übrigen Mannschaften werden zugelost.

Eine Mannschaft der Hauptrunde OL besteht aus 10 Ringer, davon müssen 9 antreten und 8 im Gewicht sein.

Gewichtsklassen:  52 Jugend - 57 - 61 -  66A - 66B - 75A - 75B - 86 - 98 - 130

Mannschaftsbesetzung: 5 Deutsche, 3 EU, 2 ND, siehe auch Nr. 11

                                                     

3.2 Hauptrunde VL

Bei weniger als acht Meldungen für die Hauptrunde VL kann diese eingleisig durchgeführt werden. Sofern die Hauptrunde VL zweigleisig ausgeführt wird ( bei mindestens 8 Meldungen ), wird die Zuordnung zu Gruppe C und Gruppe D nach regionalen Gesichtspunkten durchgeführt.

Eine Mannschaft der Hauptrunde VL besteht aus 8 Ringer, davon müssen 6 antreten und 5 im Gewicht sein.

 

Gewichtsklassen:  52 Jugend - 57 - 61 -  66 - 75 - 86 - 98 - 130

Mannschaftsbesetzung: keine Einschränkung, siehe auch Nr, 11

 

4. Qualifikationsturnier

 

Nach Abschluss der Hauptrunde wird zur Festlegung der Endrundenteilnehmer ein Qualifikationsturnier durchgeführt.

 

       
 
Quali Gruppe Q1
3. der Gruppe A
4. der Gruppe B
1. der Gruppe C
2. der Gruppe D
 
   
Quali Gruppe Q2
3. der Gruppe B
4. der Gruppe A
1. der Gruppe D
2. der Gruppe C
 

 

Eine Mannschaft des Qualifikationsturnieres besteht aus 10 Ringer, davon müssen 9 antreten und 8 im Gewicht sein.

 

Gewichtsklassen/Stilart:  F 52 Jugend- G 57- F 61- G 66A- F 66B- G 75A- F 75B- G 86, F 98 - G 130

Mannschaftsbesetzung: 5 Deutsche, 3 EU, 2 ND, siehe auch Nr. 11

Der Ausrichter dieses Qualifikationsturnieres wird vom Präsidium, möglichst unter Berücksichtigung des Zuschauerinteresses, festgelegt. Der Ausrichter muss 2 Matten legen.                                    

Das Turnier erfolgt nach dem nordischen System ( jeder gegen jeden ). Welchen Platz der jeweilige Teilnehmer innerhalb der Gruppe einnimmt, wird per Los festgelegt.              

5. Endrunde

5.1 Endrunde Gruppe I und II

Die Endrundengruppen I und II werden nach den nachfolgend aufgeführten Kriterien zusammengestellt.

  

Endrunde Gruppe II
Erster aus Hauptrunde Gruppe B gesetzt
Zweiter aus Hauptrunde Gruppe A gesetzt
Erster aus Quali - Gruppe Q 2
Zweiter aus Quali - Gruppe Q 1
 
Endrunde Gruppe I
Erster aus Hauptrunde Gruppe A gesetzt
Zweiter aus Hauptrunde Gruppe B gesetzt
Erster aus Quali - Gruppe Q 1
Zweiter aus Quali - Gruppe Q 2
 

 

Eine Mannschaft der Endrundengruppe I und II besteht aus 10 Ringer, davon müssen 9 antreten und 8 im Gewicht sein.

 

Gewichtsklassen/Stilart:  F 52 Jugend- G 57- F 61- G 66A- F 66B- G 75A- F 75B- G 86, F 98 - G 130 Mannschaftsbesetzung: 5 Deutsche, 3 EU, 2 ND, siehe auch Nr. 11

         

5.2 Endrunde Gruppe III und IV

Die Endrundengruppen III und IV werden nach den nachfolgend aufgeführten Kriterien zusammengestellt.

 

Endrunde Gruppe IV
Dritter aus Quali- Gruppe Q2
Vierter aus Quali- Gruppe Q1
Dritter aus Hauptrunde VL       Gruppe D
Vierter aus Hauptrunde VL Gruppe C
 
Endrunde Gruppe III
Dritter aus Quali- Gruppe Q1
Vierter aus Quali- Gruppe Q2
Dritter aus Hauptrunde VL       Gruppe C
Vierter aus Hauptrunde VL Gruppe D
 

 

                                                               

 

Eine Mannschaft der Endrundengruppe III und IV besteht aus 8 Ringer, davon müssen 6 antreten und 5 im Gewicht sein.

 

Gewichtsklassen:  52 Jugend - 57 - 61 -  66 - 75 - 86 - 98 - 130

Mannschaftsbesetzung: keine Einschränkung, siehe auch Nr, 11

 

6. Ligenzusammensetzung und Aufstieg

 

6.1 Ligenzusammenstellung für das kommende Sportjahr

Die Abschlusstabelle der Endrunde gilt als Anregung für die Ligenzusammensetzung des folgenden Jahres. Es wird keine Mannschaft verpflichtet, im kommenden Sportjahr einer bestimmten Gruppe anzugehören. Die Gruppenzugehörigkeit wird jeweils im Januar von den Klassenleitern abgefragt.  

6.2 Aufstieg zur 2. Bundesliga

Der Meister der Rheinland-Pfalz Liga steigt, sofern die Richtlinien des Deutschen Ringer Bundes dies vorsehen, in die 2. Bundesliga auf. Falls vom DRB Aufstiegskämpfe zur 2. Bundesliga durchgeführt werden, nimmt der Meister an diesen Aufstiegskämpfen teil. Sollte der Meister sich dem Aufstieg oder der Teilnahme an den Relegationskämpfen entziehen, so kann der Vizemeister die Position des Meisters einnehmen. Die Aufstiegsregelung des DRB ist maßgebend.

7. Termine

Die Terminierung der Mannschaftskämpfe wird von den Klassenleitern vorgenommen Die Vereine verpflichten sich, den Terminplan der Meisterschaftsrunde einzuhalten. Die Kämpfe sind möglichst samstags auszutragen. Abwiegen 19:00 Uhr; Kampfbeginn 19:30 Uhr.

Bei Vorkämpfen der ersten bzw. zweiten Bundesliga erfolgt das Abwiegen und der Kampfbeginn zwei Stunden vorher. Abwiegen: 17:00 Uhr; Kampfbeginn 17:30 Uhr.

Änderungswünsche sind dem Klassenleiter bis zum 01.06.2015 schriftlich mitzuteilen und sind bis zu diesem Termin kostenfrei. Die Zustimmung des gegnerischen Vereins ist vor der Mitteilung an den Klassenleiter einzuholen. Bei Uneinigkeit entscheidet der Klassenleiter.

8. Wettkampfstätte

Vereine mit mehreren Wettkampfstätten melden dem Klassenleiter unmittelbar nach Erscheinen der Terminliste, wo die Kämpfe stattfinden. Änderungen müssen mindestens 5 Tage vor dem jeweiligen Kampf dem gegnerischen Verein und dem Klassenleiter per „ Mail mit der Aufforderung zur Rückantwort „ .mitgeteilt werden. Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass die Wettkampfstätte den Vorschriften des DRB entspricht.

Die Kampfergebnisse müssen mit einem Beamer/Bildschirm angezeigt werden. Meldung muss umgehend an den Klassenleiter erfolgen! Vermerk auf dem Wettkampfprotokoll.

9. Mannschaftslisten

Die Wettkampfunterlagen werden nicht verschickt ! Wettkampfprotokolle, Wiegeliste und Punktzettel, bleiben bis zum Rundenende im Besitz des Kampfrichters. Bei einem Protest oder Anzeige fordern die Klassenleiter die notwendigen Unterlagen beim Kampfrichter an .

10. Ergebnisdienst

Alle teilnehmenden Vereine verpflichten sich, stets mit der neuesten Version des Programms „RINGO“ von Klaus Armbruster zu arbeiten. Das Wettkampfergebnis muss unmittelbar nach den Kämpfen in die Liga-Datenbank eingestellt werden. Der Heimverein ist verpflichtet, sich von der ordnungsgemäßen Übertragung in die Liga-Datenbank zu überzeugen. Zugriff für Korrektur und Änderungen haben nur die Klassenleiter und der Ergebnisdienst. Der Kampfrichterreferent sind berechtigt, alle Änderungen in Bezug auf das Kampfgericht durchzuführen.

Für den Fall einer Störung der elektronischen Anzeige müssen Stoppuhren, Punktetafeln und Anzeigetafeln in der Halle zur Verfügung stehen.

Das Mannschaftsergebnis mit den kompletten Daten der Einzelkämpfe muss innerhalb 60 Minuten nach Ende des Mannschaftskampfes in die Ligadatenbank eingegeben sein. Bei Kämpfen einer Reservemannschaft verschiebt sich die Frist bis 60 Minuten nach dem letzten Kampf des gesamten Kampftages.

Sollte bei einem Ausfall der technischen Anlagen oder sonstigen Gründen eine Übertragung wie vorgegeben nicht möglich sein, muss in diesem Notfall das Kampfergebnis und das Wettkampfprotokoll unmittelbar (innerhalb 15 Minuten) nach Kampfende an den Ergebnisdienst Jürgen Hoffmann durchgegeben werden.

Weiterhin müssen die Wettkampfprotokolle innerhalb der obigen Fristen an den Ergebnisdienst per Email verschickt werden. Verspätete Übermittlung der Kampfergebnisse wird mit einem Ordnungsgeld von 10,00 €, im Wiederholungsfall in Höhe von 20,00 € belegt.

juergen.hoffmann@rz-online.de

Die Einzelergebnisse der Rheinland Pfalz Liga werden nach der Veröffentlichung in der Liga-   DB von Jürgen Hoffmann an die rheinland-pfälzischen Medienvertreter und an die Pressereferenten der Landesorganisationen weitergeleitet.

11. Regelung für Vereine mit mehreren Mannschaften

Ein Ringer darf an einem Wochenende nur einmal eingesetzt werden. Bei mehrmaligem Kampfeinsatz muss dies vom Mannschaftsführer auf dem Wettkampfprotokoll vermerkt werden. Sein Einsatz wird immer nur in der höheren Leistungsklasse bzw . Leistungsgruppe gewertet.

Startet ein Ringer trotzdem in einer höheren Leistungsklasse-/ gruppe, hat er seinen Kampf in den darunterliegenden Gruppe verloren, zählt jedoch zur Mannschaft.

Ein Ringer, der in der höheren Leistungsklasse gekämpft hat, muss einen Kampftag pausieren, kann jedoch die Mannschaft komplettieren, ohne um Punkte zu kämpfen.

Machwuchsringer des Geburtsjahrgangs 1997 oder jünger, sind von der Regelung , einen Kampftag zu pausieren, ausgeschlossen. Sie können nach einem Start in der leistungshöheren Liga am folgenden Kampftag wieder in den unteren Leistungsklassen eingesetzt werden.

Hat die erste Mannschaft in der höheren Leistungsklasse an einem oder mehreren aufeinander folgenden Kampftagen kampffrei oder ist deren Meisterschaftsrunde bereits beendet , so zählt der letzte, bzw. erste Meisterschaftskampf für alle freien Termine als Kampftag. Ein Ringer, der an dem letzten oder ersten Kampftag in der höheren Liga kämpft, hat seine Kämpfe an den kampffreien Tagen der 1. Mannschaft verloren, zählt jedoch zur Mannschaft.

Gewertet werden nur die Kämpfe der Ringer, die den Kampf auf der Matte aufnehmen. Gibt ein Ringer ohne ersichtlichen Grund (Verletzung) seinen Kampf auf, zählt er nicht zur Mannschaft (Vermerk auf dem Mannschaftsprotokoll).Der Kampf wird 0:4 gegen ihn gewertet.

12. Mannschaftsbesetzung

12.1 Anzahl Ringer

Die Mannschaftsbesetzung ist in den jeweiligen Gruppen individuell geregelt. Tritt eine Mannschaft mit weniger als den vorgeschriebenen oder haben weniger als die vorgeschriebenen das Gewicht, gilt der ganze Mannschaftskampf als verloren.

Dies muss auf dem Wettkampfprotokoll vermerkt werden. Für jeden Ringer unterhalb der vorgeschriebenen Mannschaftsstärke ( 10 Ringer bzw. 8 Ringer ) wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 10,- € erhoben.

Leihringer und Gastringer sind nicht erlaubt.  

12.2 Deutschquote

Die Deutschquote und die zulässige Anzahl von nichtdeutschen Sportlern ist in den jeweiligen Gruppen individuell geregelt.

 

Im Kampfprotokoll sind nichtdeutsche Ringer mit einem „N“,  „EU“, JN“ oder N6 zu kennzeichnen.

Wird ein Ringer vom DRB für internationale Meisterschaften ( Welt- und Europameisterschaften ) nominiert, so kann er seinen Einzelkampf nachholen. Dazu muss der Ringer auf der Mannschaftsaufstellung aufgeführt sein und sein Verein muss einen entsprechenden Antrag beim Klassenleiter einreichen. Der Nachholkampf muss innerhalb von 3 Wochen durchgeführt werden. Ein Verzicht auf den Nachholkampf zieht den Punktverlust aus diesem Kampf nach sich.

12.2.1 Hauptrundengruppe A und B, Qualifikationsturnier, Endrundengruppen I und II,

         Finalkämpfe

In einer Mannschaft ( Mannschaftsaufstellung und Wiegeliste ) der Hauptrundengruppen A und B, des Qualifikationsturniers, der Endrundengruppe I und II sowie der Finalkämpfe müssen mindestens fünf deutsche Ringer sein. Es sind zwei nichtdeutsche Ringer sowie drei Sportler aus EU -Ländern startberechtigt.

Sind weniger als fünf Deutsche Ringer (N6 und JN6 sind den deutschen Ringern gleichgestellt) aufgeführt, ist eine Waageniederlage vom Kampfrichter festzustellen.

Ohne Einschränkung startberechtigt sind auch nichtdeutsche Ringer, die einen mindestens 6 – jährigen, ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland nachweisen können. Siehe auch LRSt § 7 Abs. 3. Diese Ringer werden mit der Bezeichnung N 6 auf der Wiegeliste und im Protokoll für die Mannschaftskämpfe geführt und zählen gleichberechtigt wie Deutsche.

Verzichtet ein Verein auf den Einsatz von Nichtdeutschen (Kennzeichnung „N“ oder „JN“), so können diese Plätze auch von EU-Ausländern eingenommen werden.

Im Kampfprotokoll sind nichtdeutsche Ringer mit einem „N“,  „EU“, JN“ oder N6 zu kennzeichnen.

Hinweis: Die Anerkennung des N6 Status kann nur durch den DRB erfolgen!

12.2.2 Hauptrundengruppe C und D, Endrundengruppen III und IV

In einer Mannschaft der Hauptrundengruppen C und D und der Endrundengruppen III und IV gibt es keine Vorgaben hinsichtlich der Nationalität der Sportler.

12.3 Start von Jugendlichen

Der Start von Jugendlichen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ist in der  Männermannschaft erlaubt (Stichtag ist der Geburtstag). Jeder Ringer kann bei Mannschaftskämpfen eine Gewichtsklasse aufrücken, mit Ausnahme eines Jugendlichen. In einer Mannschaft darf ein Jugendlicher nur in der Klasse starten, die seinem Körpergewicht entspricht.

Die Gewichtsklasse bis 52 Kg ist nur mit Jugendlichen zu besetzen. Der Jugendliche muss das 13. Lebensjahr vollendet haben und ist bis zu seinem 18. Geburtstag startberechtigt. Sein Mindestgewicht beträgt 48 kg. In allen Gruppen ist ein Ringer nur bis 130 kg Körpergewicht startberechtigt

13. Gewichtsklassen

Die Gewichtsklassen sind in den jeweiligen Gruppen individuell geregelt.

13.1 Hauptrundengruppe A und B, Endrundengruppen I und II,

         Finalkämpfe

Gewichtsklassen: 52 Jugend– 57 – 61 – 66A – 66B – 75A – 75B – 86 – 98 – 130

In der Vorrunde beginnt 52 kg im freien Stil, danach abwechselnd, Rückrunde 52 kg gr.-röm., danach abwechselnd.

13.2 Hauptrundengruppe C und D, Endrundengruppen III und IV

Gewichtsklassen: 52 Jugend– 57 – 61 – 66 – 75– 86 – 98 – 130

In der Vorrunde beginnt 52 kg im freien Stil, danach abwechselnd, Rückrunde 52 kg gr.-röm., danach abwechselnd.

13.3 Qualifikationsturnier

Gewichtsklassen: 52 Jugend Freistil – 57 gr.röm – 61 Freistil– 66A gr.röm – 66B Freistil –          75A gr.röm – 75B Freistil – 86 gr.röm – 98 Freistil – 130 gr.röm

In der Vorrunde beginnt 52 kg im freien Stil, danach abwechselnd, Rückrunde 52 kg gr.-röm., danach abwechselnd.

14. Das Wiegen

Den Mannschaften muss mindestens 1 Stunde vor Beginn des Wiegetermins die offizielle Waage zur Verfügung stehen. Sie muss für beide Mannschaften jederzeit zugänglich sein. Bei Unstimmigkeiten ist der eingeteilte Kampfrichter sofort in Kenntnis zu setzen. Für das Wiegen ist der Kampfrichter verantwortlich. Trifft der Kampfrichter nicht rechtzeitig zum Wiegen ein, so haben die Mannschaften einen Verantwortlichen zu benennen, der das Wiegen vornimmt. Sofern vom Kampfrichter Mängel an der Waage festgestellt werden, ist ein Nachwiegen erlaubt. Jeder Ringer wird im Wettkampftrikot gewogen. Der Versuch einer Manipulation führt zur Streichung von der Wiegeliste. Das festgestellte Körpergewicht ist verbindlich.

Eine Waage-Niederlage ist an der Waage festzustellen und in das Mannschaftsprotokoll einzutragen.  

Erscheint ein Ringer bei seinem Aufruf nicht zum Wiegen, hat er seinen Kampf bereits an der Waage verloren, erscheint der Ringer (eine detaillierte Begründung, muss vom Mannschaftsführer bei Abgabe der Wiegeliste erklärt werden) noch innerhalb der vorgeschriebenen Wartezeit von 30 Minuten, muss er noch gewogen werden und darf ringen. (Freundschaftskampf muss durchgeführt

werden). Diese Regelung gilt nicht, wenn in dieser Gewichtsklasse ein Ersatzmann aufgestellt

ist. Der Ringer zählt zur Mannschaft.

Ist ein Ringer zweimal auf der Wiegeliste aufgeführt, ist er in der ersten eingetragenen Gewichtsklasse (in der Reihenfolge des Wiegens) startberechtigt, d.h., in der höheren Gewichtsklasse wird er gestrichen. ·

15. Hautveränderungen bzw. Erkrankungen

Ringer, die sichtbare oder auffällige Hautveränderungen haben, müssen vom Kampfrichter an der Waage oder bei nachträglicher Feststellung vor seinem eigenen Kampf abgewiesen werden, wenn sie kein fachärztliches Attest eines Facharzt für Hautkrankheiten – Dermatologe - vorlegen, aus dem hervorgeht, dass die Hautveränderung bzw. Erkrankung nicht infektiös ist und dass sie für andere Sportler keine Gefährdung darstellt.

Das Attest darf nicht älter als 10 Tage sein. Die Mitglieder der DRB – Ärztekommission oder die zuständigen Verbandsärzte sind ebenfalls zur Ausstellung des Attests berechtigt.

Bei Ringern mit chronischen Hautveränderungen (z. B. Schuppenflechte / Akne usw.) reicht eine hautärztliche Bescheinigung aus der hervorgeht, dass keine Ansteckungsgefahr besteht. Aus der Bescheinigung, müssen die Diagnose, die Lokalisation der Hautveränderung und die

Behandlung hervorgehen. Die Bescheinigung darf nicht älter als 1 Jahr sein.

Wird ein Ringer wegen einer Hauterkrankung an der Waage abgewiesen, so zählt er zur Mannschaft, darf jedoch keinen Kampf bestreiten.

Der Versuch der Manipulation durch Abdecken einer ansteckenden Hauterkrankung muss zur

Anzeige führen.

16. Punktewertung

Abweichend von den Internationalen Ringkampfregeln wird die Punktwertung bei

Mannschaftskämpfen wie folgt vorgenommen:

4:0:              Schultersieg, kampflos, Disqualifikation, Über- oder Untergewicht, Aufgabe,

                    Überschreiten der Verletzungszeit, Technische Überlegenheit bei 15 Punkten

                    Differenz.

                    Zusatz:

3:0:              Sieg mit 8 – 14 Punkten Differenz

2:0:              Sieg mit 3 – 7 Punkten Differenz

1:0:              Sieg mit 1 – 2 Punkten Differenz oder bei Punktgleichstand

0:0:              Disqualifikation beider Ringer

Bei Punktegleichstand (1:1/ 4:4 usw.) wird der Sieger nach den aktuellen United World Wrestling-Regeln ermittelt und erreicht damit 1:0 Punkte für seine Mannschaft.

Die Punktewertung wird analog zu den Richtlinien für Mannschaftskämpfe des DRB vorgenommen.

17. Mannschaftswertung

Zieht ein Verein seine Mannschaft während der Punktekämpfe zurück, gilt folgende Regelung: Alle ausgetragenen Kämpfe mit der zurückgetretenen Mannschaft werden annulliert, die Punkte werden gestrichen.

Bei Punktgleichheit von zwei Mannschaften nach Abschluss der Runde gilt die Regelung, die in der aktuellen Ausfertigung der Richtlinien für Mannschaftskämpfe für Mannschaftskämpfe, §13 des DRB festgeschrieben ist.

18. Kampfzeit

- 2 x 3 Minuten mit einer Pause von 30 Sekunden.

- maximal 2 Minuten Verletzungszeit je Ringer

19. Blutende Wunde

Bei einer blutenden Wunde zählt keine Verletzungszeit. Den Ärzten, Sanitätern und Betreuern wird genügend Zeit gelassen die Blutung zu stoppen, bzw. zu verbinden. Sollte die Blutung, in einer angemessenen Zeit (nicht über 10 Minuten) nicht gestoppt werden können, kann der KR eingreifen und den Kampf als verloren werten. Der Kampf ist auch in einer „gefährlichen Lage“ sofort zu unterbrechen, wenn eine Blutung des Ober- oder Untermannes vorliegt. Der Kampf geht dann im Stand weiter.

20. Sofortige Kampfaufgabe

Gibt ein Ringer mit einer nicht unmittelbar aus dem Kampfgeschehen heraus erkennbaren Verletzung seinen Kampf auf, gilt er als fehlender Ringer und wird behandelt als wäre die Gewichtsklasse unbesetzt. Der Kampfrichter muss in jedem Fall hierzu eine nachvollziehbare Erklärung abgeben. Das entsprechende Ordnungsgeld wird fällig.

21. Pausen

Nach der Hälfte der Kämpfe kann eine Pause bis zu 15 Minuten eingelegt werden. Der Kampfleiter ist vor dem Kampfbeginn in Kenntnis zu setzten. Vorkämpfe sind grundsätzlich von der Pausenregelung ausgeschlossen.

22. Startausweis

Die Ringer der teilnehmenden Vereine müssen im Besitz eines gültigen Startausweises mit gültiger Jahreskontrollmarke sein. Für jede fehlende Kontrollmarke wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 10.- € festgelegt. Der Kampfrichter hat die Prüfung der Startausweise vorzunehmen.

Für jeden fehlenden Startausweis wird der betreffende Verein mit einer Ordnungsgebühr in Höhe von 20,- € pro Kampftag belegt. Ein Ringer ohne Startausweis zählt zur Mannschaft sofern er sich mit einem gültigen Personalausweis oder einem Reisepass ausweisen kann und der Verein dem Klassenleiter innerhalb von 7 Tagen eine Kopie des Startausweises zufaxt.  

23. Lizenzen

Alle Ringer benötigen eine Lizenz des deutschen Ringerbundes, oder eines Verbandes der ARGE Rheinland –Pfalz. Die Lizenzmarke muss am Kampftag im Startausweis eingeklebt sein. Ist für das laufende Jahr keine Lizenz erteilt, so wird der betreffende Kampf als verloren gewertet. Ein Ringer ohne Lizenz zählt zur Mannschaft.

Die Lizenznummer ist jeweils im Kampfprotokoll einzutragen. Für eine fehlende Lizenz werden 10,-- € berechnet. Falsche oder fehlende Eintragungen im Mannschaftsprotokoll werden ebenfalls mit einem Ordnungsgeld von 10.- € geahndet.

24. Mannschaftsprotokolle

Im Kampfprotokoll ist das Kampfende sowie der Name des Zeitnehmers einzutragen. Der Kampfrichter ist verpflichtet das Wettkampfprotokoll zu überprüfen und festgestellte Fehler sofort zu berichtigen.

25. Proteste

Für  einen Protest ist der RA I der ARGE Ringen zuständig:

Jürgen Faul, Turnstraße 7, 66953 Pirmasens, Telefon 06331/12630, Fax 06331/13839,

E- Mail j.faul@rae-faul.de

Proteste sind gemäß § 20 der RO des DRB in das Wettkampfprotokoll einzutragen und innerhalb von 7 Tagen zu begründen. Die Protestgebühr in Höhe von 50,-- €, ( Berufungsgebühr: 100,-- € ) muss innerhalb von 7 Tagen auf das Konto:
Volksbank Alzey-Worms                                         
IBAN DE08 5509 1200 0026 4676 16
GENODE61AZY
eingezahlt werden.

26. Kampfgericht

Die Einteilung der Kampfrichter erfolgt durch den verantwortlichen Kampfrichterreferenten der ARGE Ringen Rheinland-Pfalz Volker Adam, Treibelsbergstr. 10, 55743 Idar-Oberstein, Telefon: 06781/27236, Mobil: 0160/97290928,

Email: adam-volker.i-o@t-online.de

Sofern kein Kampfrichter eintrifft, sind die Kampfrichterreferenten und die zuständigen Klassenleiter umgehend zu benachrichtigen. Dies ist außerdem auf dem Mannschaftsprotokoll zu vermerken. Von den betroffenen Vereinen müssen alle Anstrengungen unternommen werden, damit der Mannschaftskampf stattfinden kann. Sollte kein lizenzierter Kampfrichter anwesend sein, sollen die beiden Mannschaftsführern jeweils die Hälfte der Einzelkämpfe leiten.

27. Rote Karten / gelbe Karten

Zur Aufrechterhaltung der Ordnung im Halleninnenraum einschließlich der sportlichen Fairness auf der Matte kann der Kampfrichter Sanktionsmaßnahmen auch gegen Aktive, Betreuer und Funktionäre anordnen. Erfolgt die Sanktion durch Vorzeigen der roten Karte, gelten außer dem Hallenverweis folgende Maßnahmen:

Der Ringer wird für einen Mannschaftskampf gesperrt. Hat der Ringer während der laufenden Veranstaltung seinen Kampf bereits durchgeführt, wird er für den nächsten Kampf gesperrt.Hat der Ringer während der laufenden Veranstaltung seinen Kampf noch nicht durchgeführt wird er für diesen gesperrt und der Kampf wird für ihn als verloren gewertet. Beim nächsten Mannschaftskampf ist er wieder startberechtigt, sofern vom Rechtsausschuss keine anderen Strafen verhängt werden. Betreuer und Funktionäre werden sofort der Halle verwiesen und sind auch beim nächsten Kampf in dieser Funktion gesperrt. Eine Sperre erfolgt auch nach der 3. gelben Karte.Die gelben und roten Karten sind im Mannschaftsprotokoll zu vermerken.

28. Spesen für Kampfrichter

Rheinland-Pfalz Liga Gruppe A und B, Hauptrunde, Endrunde und Finalkämpfe            40,00 €

Rheinland-Pfalz Liga Gruppe C und D, Hauptrunde                                                         35,00 €

Rheinland Pfalz Liga Qualifikationsturnier                                                                       50,00 €

Kilometerpauschale für PKW:                                            0,30 € pro Km

Diese Spesensätze gelten für alle Kampftermine, auch an Wochentagen.

29. Sanitäts- und Ordnungsdienst

Der Veranstalter hat einen ausreichenden Sanitäts- und Ordnungsdienst zu stellen. Von den Verantwortlichen der Regional- und Oberliga wurde eindringlich auf diese Verpflichtung hingewiesen.

30. Ordnungsgeld

Die Nichteinhaltung der Richtlinien und Richtlinien für Mannschaftskämpfe ziehen ein Ordnungsgeld nach sich. Ordnungsgelder werden vom zuständigen Klassenleiter verfügt und den Vereinen schriftlich mitgeteilt. Ordnungsgelder sind innerhalb von 10 Tagen nach Mitteilung auf das Konto
Volksbank Alzey-Worms  DE08 5509 1200 0026 4676 16 GENODE61AZY einzuzahlen.

31. Eintrittskarten

Die Heimmannschaft stellt dem Gastverein für Sportler, Ersatz und Betreuer 15 Karten zur Verfügung. Diese freien Eintrittskarten gelten immer für den gesamten Kampfabend, also auch für nachfolgende Kämpfe in höheren Leistungsklassen. Den LO-Präsidenten, den Klassenleitern und dem Ergebnisdienst werden auf Anforderung je zwei freie Eintrittskarten und Sitzplätze in Mattennähe zur Verfügung gestellt.

Es muss gewährleistet sein, dass den Zuschauern, die lediglich die Kämpfe in der Rheinland- Pfalz Liga besuchen möchten, Eintrittskarten angeboten werden, die nur für diese Kämpfe gültig sind.

Beim Qualifikationsturnier werden den teilnehmenden Vereinen jeweils 15 Karten zur Verfügung gestellt.

32. Sonstiges

Des Weiteren gelten die Richtlinien für Mannschaftskämpfe des Deutschen Ringerbundes. Ausnahme Finanzangelegenheiten.

Den eingeteilten Kampfleitern aus anderen Landesverbänden sind die aktuellen Richtlinien für Mannschaftskämpfe zur Einsicht vor dem Kampf vorzulegen. (verantwortlich ist die Heimmannschaft)

Klassenleiter                                                                             Klassenleiter  

0Thomas Ferdinand                                                                                      Jürgen Hoffman